Seite 1 von 1

Schlafen am Wasser

Verfasst: 20.06.2012, 10:25
von BaWüAngler
Hi Leute ist das erlaubt mit einem Schirmzelt und liege am Wasser zu schlafen ? Zählt ein Schirmzelt überhaupt zu den richtigen Zelten ?

LG Johannes

Verfasst: 20.06.2012, 10:44
von Stef1308
wissen tu ich es leider nicht, aber ich würd sagen das kommt drauf an wie es von der Ordnungsmacht ausgelegt wird. N Forumskollege hat hier mal gepostet dass er ne Anzeige wegen Wildcampen bekommen hat weil er nen Schlafsack dabei hatte und eingeschlafen ist...

Greetz, Stefan

Verfasst: 20.06.2012, 11:09
von BaWüAngler
Oh ok :/ vllt kann uns da jmd genauer Auskunft geben :-)

Re: Schlafen am Wasser

Verfasst: 20.06.2012, 14:29
von schweyer
BaWüAngler hat geschrieben:Hi Leute ist das erlaubt mit einem Schirmzelt und liege am Wasser zu schlafen ? Zählt ein Schirmzelt überhaupt zu den richtigen Zelten ?

LG Johannes


Dies fällt unter "wildes campieren" und ist grundsätzlich verboten. Ob Zelt oder Schirmzelt spielt dabei keine Rolle....die o.g. Ausrüstung lässt auf wildes campieren schließen.
Als sogenannte "Grauzone" zählt das Lagern z.B. im Stuhl mit Schlafsack und und dies zu beurteilen liegt im Ermessensspielraum des Kontrollierenden.

Dass Zellte ohne Boden nicht unter Zelte fallen, ist ein weitverbreitetes Ammenmärchen.

Soviel zur rechtlichen Seite, ich kenne aus meinem Umkreis niemand, der beim Übernachten am Wasser jemals ein Problem gekriegt hätte.

Gruß Thomas

Verfasst: 20.06.2012, 14:33
von Wurmzüchter ♰
Ich denke doch, dass ich wie und wo schlafen kann wie ich will. Dass ein Zelt verboten ist, ist ja bekannt aber gegen einen Schlafsack kann ja wohl keiner was sagen. Oder zählt ein gemütlicher Stuhl auch schon als Campingausrüstung?

Verfasst: 20.06.2012, 15:03
von schweyer
Wurmzüchter hat geschrieben:Ich denke doch, dass ich wie und wo schlafen kann wie ich will. Dass ein Zelt verboten ist, ist ja bekannt aber gegen einen Schlafsack kann ja wohl keiner was sagen. Oder zählt ein gemütlicher Stuhl auch schon als Campingausrüstung?



Ich rede hier ausschließlich von der rechtlichen Seite und die ist nicht konform mit meiner Meinung, die ich über das Problem habe.
Eine Ausnahme gäbe es noch und die wäre das Biwakieren, kommt aber in aller Regel nur im alpinen Gelände zum tragen und ist mit einer Angelausrüstung auch schwer vermittelbar.

Was Du denkst, ist leider völlig irrrelevant.

Gruß Thomas

Verfasst: 20.06.2012, 17:17
von masterofdisastr
Rechtlich gesehen?

Ich habe eine Anzeige der Stadt Eberbach bekommen weil ich im Stuhl mit Schlafsack geschlafen habe.

Rechtlich gesehen ist es Wildcampen sobald du Camping ausrüstung stehen hast.

Solltest du dir morgends um 5 Uhr am Wasser einen Kaffee machen wollen, weil du um 4Uhr ans wasser gefahren bist, ist es Wildcampen ab dem moment wo du den Gaskocher auspackst.


Und genauso wurde es mir von der Stadt Eberbach/Mosbach erleutert.

Ich such mal das schreiben, wenn ich es finde stell ichs rein.

Fakt ist wenn du im Stuhl sitzt passiert garnichts. Hast du ne decke drüber passiert garnichts. Legst du dich in Schlafsack ist es wildcampen. machst du dir abends dein abendessen warm (was man als Angler der den ganzen Tag am wasser ist durchaus mal tut) ist es Wildcampen.

soviel zu meiner erfahrung

Wildcampen

Verfasst: 20.06.2012, 19:39
von 23tedric
Hab heute in der Mittagspause auch ein wenig geschaut und u.a. folgendes gefunden:

"Grundsätzlich ist es in Deutschland – im Gegensatz zur Schweiz oder Skandinavien – nicht erlaubt, außerhalb ausgewiesener Flächen (Campingplätzen) ein Zelt aufzustellen. Im deutschen Recht gibt es zwar den Begriff des "Wildcampens" nicht, aber den "Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum", der über das notwendige Maß hinausgeht. Wer also sein Zelt im öffentlichen Raum aufstellt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dabei ist nicht nur das "Wildcampen" strafbar, sondern auch eine mögliche Sachbeschädigung oder offenes Feuer. Das Vordringen auf privaten Grund wird außdem als Hausfriedensbruch im Sinne von §123 StGB gewertet.

Geregelt ist das Verbot des Wildcampens im Landesrecht." [1]

Im Landesrecht hab ich jetzt noch nicht nach dem entsprechenden Paragraphen gesucht.

In einigen Outdoor-Freak-Foren findet man nützliche Tipps zum korrekten Verhalten, damit es doch irgendwie geduldet wird.

Ich find's auch schade, aber mir steht zum Glück ein Gewässer zur Verfügung, an dem man Campen darf - und nachts angeln. :)

[1] http://www.mdr.de/mdr-thueringen/artikel120830.html

Verfasst: 20.06.2012, 20:06
von schweyer
Übrigens......Verbot offenen Feuers bzw. Grillverbot beinhaltet auch jegliche Art von Kocher, egal ob Gas, Benzin, Spiritus, Festbrennstoffe usw.

Verfasst: 21.06.2012, 01:17
von BaWüAngler
Aber wenn nicht gerade ne party feiert stört das in der Regel keinen oder ? wie macht ihr es den ? :)

Verfasst: 21.06.2012, 08:15
von carphunter82
bis jetzt wurde ich noch nie kontroliert ,zwecks am wasser pennen.


bin fast jedes we drausen,badegäste haben mehr rechte wie angler.

dürfen saufen,wilde sexorgien,müll liegen lassen und am see pennen.


komischer weise intresiert den kontroleur die badegäste nicht ,haben meiner meinung nach keine eier in de hose.

Verfasst: 21.06.2012, 09:32
von schweyer
carphunter82 hat geschrieben:bis jetzt wurde ich noch nie kontroliert ,zwecks am wasser pennen.


bin fast jedes we drausen,badegäste haben mehr rechte wie angler.

dürfen saufen,wilde sexorgien,müll liegen lassen und am see pennen.


komischer weise intresiert den kontroleur die badegäste nicht ,haben meiner meinung nach keine eier in de hose.


Bevor man so einen Müll verzapft....sorry.....sollte man sich erstmal über die Rechte der Staatl. Fischereiaufseher kundig machen. Die Rechte der vom Verein bestellten Fischereiaufseher sind übrigens noch geringer.
Außerdem profitierst auch Du von den "eierlosen Kontrolleuren", sonst würdest Du nicht am Wasser pennen.

Einzig die Polizei und in besimmten Fällen auch Forstbeamte haben Einfluss auf das Verhalten von Badegästen. Für Fischereiaufseher sind Badegäste tabu, diese können höchstens die Polizei zu Hilfe rufen.

Verfasst: 21.06.2012, 11:22
von kolalait
Es gibt in Baden-Württemberg kein Gesetz, ebenso gibt es kein Bundesgesetz das "wildes" Campen verbietet.
Es gibt ein Waldgesetz in BW nachdem lagern im Wald verboten ist. Formal wäre aber bereits eine Decke auf den Boden zu legen und darauf zu sitzen = lagern, was zeigt, wie unsinnig manche Gesetze sind.
Eine Gemeinde kann durch Rechtsverordnung erlassen, dass im Gemeindegebiet "lagern" verboten ist und den Begriff lagern dann auch definieren.
Die Anzeige der Gemeinde Eberbach ist vermutlich Gegenstandslos da kein Lagern oder Campen vorlag sondern die ordentliche Ausübung der Fischerei nach dem Fichererirecht ausgeübt wurde. Dazu gehört selbstverständlich eine bequeme Sitzgelegenheit , der Wetterschutz , (Schirm oder Schirmzelt) und bei entsprechender Kälte auch ein Schlafsack, analog zu dem Ansitzsack den Jäger verwenden. Ich hätte das Bußgeld nicht bezahlt sondern wäre zum Anwalt gegangen.
Wenn offenes Feuer verboten ist kann trotzdem ein Grill oder ein Kocher verwendet werden. Eine Gemeinde kann auch das verbieten, allerdings nur, wenn davon eine besondere Gefahr oder Belästigung davon ausgehen würde.
Dies ist keine Rechtsauskunft da ich kein Rechtsanwalt bin.

Gruß Kolalait