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Nachtangelverbot

Verfasst: 17.12.2011, 06:12
von Artstyles
Hallo Gemeinde, habt ihr eigentlich schon mal was neues gehört ob es nun aufgehoben wird oder nicht?!. Hab da mal was gelesen gehabt das 23% für die Aufhebung 20% gegen die aufhebung und 50% sind gar nicht geäußert habe!!??

Mfg arti

Verfasst: 17.12.2011, 06:17
von gelöschter Benutzer
Die 23% waren bestimmt Angler,
welche mindestens 50 Tage im Jahr am Wasser verbringen.

Der Begriff Angler wurde von mir allgemein gewählt, zu den Anglern zählt auch der ein oder andere Vorstand eines Angelvereins.

Verfasst: 17.12.2011, 07:17
von TJ
Die Umfragen waren zwar aber die Ergebnisse sind noch nicht bekannt soll im nächsten VFG Heft erscheinen ob's wanderst schneller veröffentlicht wird weis ich nicht. Stimmberechtigt waren Vorstände von Vereinen keine ottonormal Angler Gruß Thomas

Re: Nachtangelverbot

Verfasst: 17.12.2011, 09:45
von nicht mehr aktiv
Artstyles hat geschrieben:Hallo Gemeinde, habt ihr eigentlich schon mal was neues gehört ob es nun aufgehoben wird oder nicht?!. Hab da mal was gelesen gehabt das 23% für die Aufhebung 20% gegen die aufhebung und 50% sind gar nicht geäußert habe!!??

Mfg arti

richtig! und d.h. dass keine 50% an der abstimmung teilgenommen haben...---> das ergebnis ist unwirksam da nicht min 50% abgestimmt haben....

Verfasst: 17.12.2011, 11:10
von HaraldG
23% +20% +50% = 93% irgendwie fehlen bei der Rechnung ein paar Stimmen, oder täusche ich mich da? :?:

Verfasst: 17.12.2011, 13:11
von TJ
Hab gerade nachgeschaut die Vorstände die es nicht für nötig hielten zu wählen waren 57% somit wurde die benötigte Wahlbeteiligung von 50% nicht erreicht und es bleibt alles beim alten. Die einzige Möglichkeit legal nachts zu angeln besteht für Vereinsmitglieder wenn man Ausnahmen zum dezimieren des welsbestandes beantragt wie bisher. Gruß Thomas

Verfasst: 17.12.2011, 13:43
von Gruendling 67
Solche Vorstände schrecken ab, einem Verein beizutreten...

Verfasst: 17.12.2011, 14:20
von Artstyles
@ gruendling gefällt mir....Bin ganz deiner Meinung

Verfasst: 17.12.2011, 17:25
von gelöschter Benutzer
Zum Thema Nachtangelverbot hätte ich mal folgende Frage:
ich kenne das im Saaland so, daß ein Verein eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann, so daß dort im Vereinsgewässer nachts geangelt werden darf. Ist dies auch hier in BaWü möglich, oder gibt es hier ein absolutes Nachtangelverbot. Wenn das hier auch so möglich ist, dann hätten wir doch eine Option auch in BaWü nachts zu angeln. Wenn der entsprechende Verein, respektive die Hegegemeinschaft mitspielt.

Hätte doch fast Nacktangelverbot eingetippt ... habe es aber noch bemerkt und entsprechend geändert.

Verfasst: 17.12.2011, 19:41
von Hechti

Verfasst: 17.12.2011, 22:05
von Hans
57 % der Vereinsvorsitzenden äußerten sich nicht. :roll:

Man kann dafür oder dagegen sein. Aber die Gründe für eine Nichtbeteiligung
würden mich schon interessieren.

Es fällt mir schwer zu glauben, dass die Vereinsmitglieder dieser Vereine mit ihren Vorständen einer Meinung sind.

Verfasst: 17.12.2011, 22:33
von Roland K ♰
Da wird sich auch nichts dran ändern.

Verfasst: 18.12.2011, 09:50
von kirk
Hans hat geschrieben:57 % der Vereinsvorsitzenden äußerten sich nicht. :roll:

Man kann dafür oder dagegen sein. Aber die Gründe für eine Nichtbeteiligung
würden mich schon interessieren...


Hans das ist doch einfach – die 57% sind nachtangeln.

Verfasst: 18.12.2011, 10:42
von Gselzbaer67
fishhook hat geschrieben:Zum Thema Nachtangelverbot hätte ich mal folgende Frage:
ich kenne das im Saaland so, daß ein Verein eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann, so daß dort im Vereinsgewässer nachts geangelt werden darf. Ist dies auch hier in BaWü möglich, oder gibt es hier ein absolutes Nachtangelverbot. Wenn das hier auch so möglich ist, dann hätten wir doch eine Option auch in BaWü nachts zu angeln. Wenn der entsprechende Verein, respektive die Hegegemeinschaft mitspielt.

Hätte doch fast Nacktangelverbot eingetippt ... habe es aber noch bemerkt und entsprechend geändert.


Ja es ist auch möglich, aber nur den Vereinen und nur zu Hegefischen.
Man kann solch eine Erlaubnis als Verein beantragen, aber nur, um gezielt Hegefischen zu veranstalten. Z.B. auf Wels um einen übermässigen Bestand zu reduzieren. Nur müssen dann auch alle gefangenen Fische, für die das Hegefischen gemacht wurde (hier bsp. Wels) entnommen werden.
Und diese Erlaubnis ist nach meinem Wissen nur Vereinsmitgliedern zugänglich. Und nur für die Nacht in der sie beantragt wurde, in der das Hegefischen durchgeführt wurde. Dann muss man die Fänge auflisten und und und. Viel Bürokratie wie immer.....

Verfasst: 18.12.2011, 12:10
von gufeur
einfach traurig die ganze sache :roll: