Kunstlicht beim Angeln

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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Baitrunner

Kunstlicht beim Angeln

Beitragvon Baitrunner » 27.08.2012, 12:55

Für alle Interessierten ein kleiner Hinweis
In der Anglerzeitschrift "FISCH&FANG" Heft 8/2011 wird in großer Aufmachung das Anbringen von Knicklichtern an Natur- oder Kunstködern für Raubfische angepriesen, obwohl dies rechtswidrig ist.

In Baden-Württemberg ist ebenso wie in vielen anderen Ländern der "Fischfang mit künstlichem Licht" durch das Fischereigesetz verboten.
Entgegen der Darstellung in FISCH&FANG gibt es hier keine "juristische Grauzone", vielmehr fällt die angepriesene Methode eindeutig unter das Verbot.
Dabei kommt es, auch anders als in FISCH&FANG dargestellt, nicht darauf an, was der Gewässerpächter meint, denn auch der kann bestehende gesetzliche Verbote nicht aufheben.

Ein Verstoß gegen das Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann empfindlich geahndet werden. Auch ein Gewässerpächter, der die geschilderte Anwendung von Knicklichtern zulässt, macht sich schuldig.

R. Sosat
Referent für Arten- und Gewässerschutz

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