Angelhaken

Wie füge ich Bilder ein? Ich kann mich nicht anmelden.
Wie macht man ....

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weini
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Angelhaken

Beitragvon weini » 10.01.2012, 19:37

Hallo

Ich habe gelesen, dass am Neckar jede Angel nur mit einem Haken bestückt werden darf, was ist mit Wobbler mit 2 Drillingen usw?
Darf man die verwenden?

Mister Fister
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Beitragvon Mister Fister » 10.01.2012, 19:59

Steht im Nürtinger bereich auch so drin aber bisher hat noch keiner was gesagt bei kontrollen...und ich hab auch noch keinen gesehn der am wobbler einen drilling abgemacht hat :D
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Gselzbaer67
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Re: Angelhaken

Beitragvon Gselzbaer67 » 10.01.2012, 20:03

weini hat geschrieben:Hallo

Ich habe gelesen, dass am Neckar jede Angel nur mit einem Haken bestückt werden darf, was ist mit Wobbler mit 2 Drillingen usw?
Darf man die verwenden?


Ein Drilling läuft als ein Haken. Drillinge dürfen aber nur auf Raubfisch eingesetzt werden :wink:
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Mister Fister
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Re: Angelhaken

Beitragvon Mister Fister » 10.01.2012, 20:07

Gselzbaer67 hat geschrieben:
weini hat geschrieben:Hallo

Ich habe gelesen, dass am Neckar jede Angel nur mit einem Haken bestückt werden darf, was ist mit Wobbler mit 2 Drillingen usw?
Darf man die verwenden?


Ein Drilling läuft als ein Haken. Drillinge dürfen aber nur auf Raubfisch eingesetzt werden :wink:


aber an nem wobbler mit 2 drillingen oder mehr wird doch wohl koiner verlangen das 1 drilling weg machst oder?
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Beitragvon 23tedric » 10.01.2012, 20:15

Wo hast Du denn das her?

Hier der Paragraph §3 Abschnitt 1 der Landesfischereiverordnung (LFischVO) BW [1]:

§ 3 Fischerei mit Angeln

(1) Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit zwei Angelgeräten fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden. Die Verwendung des Zockers ist verboten. Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels- und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.

Bei uns im Verein steht in der Gewässerordnung:

"Angelhaken (Anbißstellen) sind nicht nur einzelne Haken, sondern auch Systeme wie Blinker, Wobbler und dergleichen, die mehrere Haken aufweisen. Diese Systeme gelten als ein Haken."

Hmmm, das wirft jetzt mehr Fragen auf, als es beantwortet, oder? ;) Ich käm jetzt zwar nicht auf die Idee, drei Wobbler an einer Rute zu führen, aber so ein Illex Arnaud mit 3 Drillingen ist damit sicher abgedeckt.

[1] http://drs.baden-wuerttemberg.de/TEMP/5841E84C/00/70D28516.htm
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Beitragvon gelöschter Benutzer » 10.01.2012, 20:19

§ 3 LFischVO, Fischerei mit Angeln (1), Abs. 1: Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit zwei Angelgeräten fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden.


Ein Drilling ist ein Haken mit drei Spitzen.

Demnach sollten Wobbler mit bis zu 3 Drillingen zulässig sein.

Mister Fister
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Beitragvon Mister Fister » 10.01.2012, 20:21

für mich is damit alles beantwortet :)

danke :)
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Beitragvon Florian1980 » 11.01.2012, 00:34

Ich glaub nicht, dass ein Kontrolleur am Neckar (gibts da überhaupt welche) sich beschweren wird, wenn man mt nem Wobbler mit 2 oder 3 Drillingen angelt.

Was aber ausdrücklich auf de Angelkarte steht (und da ist die Landesfischereiverordnung erstmal zweitrangig) ist ein Haken (auch Drilling).

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Beitragvon gelöschter Benutzer » 11.01.2012, 06:23

... ich glaub nicht, dass ein Kontrolleur am Neckar (gibts da überhaupt welche)...


Kontrolleure gibt es am Neckar und die kontrollieren auch regelmässig.
Am Xer bin ich 2011 7 mal kontrolliert worden, 1mal davon sogar von der Polizei.
Im Hegebereich Nürtigen 3 mal

Ich finde das richtig und gut, dass dort kontrolliert wird.
Das mit den Kontrollen hat sich wohl herumgesprochen, denn nun sind an einigen Stellen weniger Angler als noch zuvor.

Die kontrollierten Angelplätze waren >800m von Parkplätzen entfernt und nur zu Fuss zu erreichen. Auf dem Wasserweg wäre es für die Kontrolleure einfacher gewesen^^

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Re: Angelhaken

Beitragvon Gselzbaer67 » 11.01.2012, 20:44

Mister Fister hat geschrieben:
Gselzbaer67 hat geschrieben:
weini hat geschrieben:Hallo

Ich habe gelesen, dass am Neckar jede Angel nur mit einem Haken bestückt werden darf, was ist mit Wobbler mit 2 Drillingen usw?
Darf man die verwenden?


Ein Drilling läuft als ein Haken. Drillinge dürfen aber nur auf Raubfisch eingesetzt werden :wink:


aber an nem wobbler mit 2 drillingen oder mehr wird doch wohl koiner verlangen das 1 drilling weg machst oder?


Solange es ein Köder ist, darfst du auch mit mehreren Drillingen fischen. Du darfst auch an nen großen Köfi bis zu drei Drillingen anbringen.
Ich hatte ja nur auf die Frage geantwortet, ob ein Drilling als mehr wie ein Haken läuft :roll:
Aber inzwischen sind ja alle Unklarheiten beseitigt....
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Beitragvon TJ » 12.01.2012, 20:09

Die Fischereiverordnung schreibt das mit den 3Haken so weil es so gemeint ist. Rein Theoretisch darf man in BW mit hegenen oder Beifängern ect angeln aber in den meisten Gewässern ist das durch die Gewässerordnung untersagt.

An der Hege 5/6 spricht man auch von Anbisstellen.
Genauer 2 Ruten mit je einer Anbisstelle
1 Wobbler=1 Anbisstelle egal ob einzelhaken drilling oder mehrere Haken
1Köderfisch mit zwei Drillingen= 1 Anbisstelle

Wenn jetzt jemand an nen Wirbel zwei vorfächer anknotet und diese Beködert ist dies nicht Zulässig 2 Köder=2 Anbisstellen.

Prinzipiell ist aber immer die Gewässerordnung zu lesen und bei ungereimtheiten am besten gleich da fragen wo man die Erlaubnis her hat.

Zur Kontrolle also bei uns Kontrolliert die Polizei meistens und das nichtmal so selten. Ich wurde beim Spinnen 2 Mal am selben Tag Kontrolliert.

Gruß Thomas
Abschnitt 5/6

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Beitragvon Florian1980 » 12.01.2012, 23:43

An mir ist die Polizei schon vorbeigefahren und wir haben uns freundlich zugenickt. Und in der Gegend vom GKN fährt immer einer in Uniform mit nem zivilen SUV rum, der grüßt mich auch immer sehr freundlich.

Hab aber auch schon von Anglern gehört, dass die Polizei in zivil kontrolliert. Dabei sollen für nen zugeklappten Kescher 60 Euros fällig sein.

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Beitragvon gelöschter Benutzer » 13.01.2012, 06:07

Ist es nicht so dass man einen Kescher nur mit sich führen muss?
Ich klappe meinen Kescher zwar auch immer auf.
Aber mich würde halt interessieren, ob man den Kescher wirklich aufgeklappt haben muss.

Meinen Kescher bekomme ich einhändig aufgeklappt, wie einen Regenschirm, den man zwar dabei hat, aber erst aufklappt, wenn es anfängt zu Regnen.

Bei einer Laube oder einem Barsch macht es doch keinen Sinn diese mit einem Kescher zu landen.

60€ für einen Kescher, den man dabei hat und nur nicht aufgeklappt hat, ist schon heftig.