Petition "Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden W...

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Mani15
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Petition "Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden W...

Beitragvon Mani15 » 02.02.2013, 18:23

Hallo,

anbei eine Petition zur Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden- Württemberg


https://www.openpetition.de/petition/on ... erttemberg
Gruß Manfred

Wer nicht angelt, kann keinen Fisch fangen

Mister Fister
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Beitragvon Mister Fister » 02.02.2013, 18:28

Mal schauen ob das was bringt....man kann nur hoffen
Unterwegs von Mittelstadt-Wernau

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Elgar
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Beitragvon Elgar » 03.02.2013, 11:13

schön wäre es, aber das wird der VfG-BW schon zu verhindern wissen, wie sie es immer getan haben.
" die Tendenz geht klar in Richtung Zweitbarsch "


_______________________
Von Mittelstadt bis Wernau anzutreffen

Mani15
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Beitragvon Mani15 » 05.02.2013, 19:37

Auch diese Petition bekommt Unterschriften.

10 mal weniger, als die Petition für eine europaweite Regulierung der Kormoranbestände, ist aber auch nur ein Thema für Baden-Württemberg.
Gruß Manfred



Wer nicht angelt, kann keinen Fisch fangen

gardol
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Beitragvon gardol » 07.02.2013, 00:33

Hier Schriftwechsel mit VFG BW


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 4 Tagen läuft unter
https://www.openpetition.de/petition...n-wuerttemberg
eine Unterschriftensammelaktion gegen Nachtangelverbot in Baden-Württemberg. In diesen 4 Tagen sind über 1000 Unterschriften allein online eingegangen ohne Anrechnung der gedruckten Listen. Das zeigt die Wichtigkeit dieses Anliegens. Da es gerecht wäre, wenn alle Angler über diese Aktion informiert wären und ihre Meinung dazu abgeben könnten, bitten ich Sie um Hilfe bei der Verbreiterung dieser Informationen.

Ich bitte um Ihre Stellungsnahme und Erlaubnis sie in Angleforen zu verbreiten

Mit freundlichen Grüßen


Eugen Eichmann


Guten Tag Herr Eichmann,
zum Thema Nachtangelverbot hat der VFG in 2011 eine Umfrage unter den Vereinsvorsitzenden durchgeführt: Nur 23 % waren für eine Aufhebung.
Insofern sehen wir derzeit keinen Handlungsbedarf.

Einen schönen Tag wünscht Ihnen

Dr. Michael Schramm
Geschäftsführer

Die nächste Petition sollte für Änderung des Statusses/Auflösung der Verbände sein, die keine/nur wenige Interessen der Angler vertreten und hauptberuflich Selbstlob betreiben. Aber jetz haben wir was Wichtigeres. Werde die nächsten Tage erforschen wo man günstig/kostenlos in örtlichen Druckmedien und deren Internetauftritten Information verbreiten kann. Ebenso kam mir Einwurfpost in Frage- zwar viel Arbeit, dafür aber sicher, dass es ankommt. Müsste man ein Flugblatt erstellen mit kurzen, verständlichen Sätzen. Sollte auf 1/4 Blatt A4 passen, schwarz-weiss druckbar sein (keine zu hellen Farben wie hellgelb), wichtigste Argumente enthalten und natürlich den Link (evtl. QR-Code). Vielleicht hat jemand Bekannte, die Werbezeitungen verteilen und das für kleinen Obulus mitnehmen. Lacht bitte nicht, ich meine es ernst.

Ansonsten läuft die Abstimmung gut im Vergleich zu manchen globaleren Fragen. Ich denke, dass wir gute Chancen haben denn: 1)Wir haben Argumente und unsere Forderung ist nachvollziehbar, 2)wir wenden uns an richtigen Adressat, der diese Entscheidung treffen darf und sogar reagieren muss.3)man muss dafür keine neue Weltordnung schaffen, sondern nur einen Satz in Verordnung ändern.
Wir müssen nur noch so viele werden, dass man uns nicht "wegen mangelndem öffentlichen Interesse" abschütteln kann.
Stimmt bitte gegen Nachtangelverbot in BaWü ab auf der Seite https://www.openpetition.de/petition/on ... erttemberg

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Tino
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Beitragvon Tino » 07.02.2013, 05:16

So habe gerade unterschrieben.

Mein Komentar auf der Seite:
Ich möchte mein Hobby (Angeln) spontan ausüben können, so wie Joggen oder Radfahren. Es sollte hier nicht vorgeschrieben werden: "Du darfst nur zu bestimmten Uhrzeiten Dein Hobby ausüben" Freie Wahl des Gewässers und der jeweiligen Zeit. Alle dürfen ohne Einschränkung jederzeit z.B. am Neckar sein, nur als Angler darf man das nicht. Das Gesetz muss entsprechend zugunsten der Angler geändert werden, gleiches Recht für alle.

Topfspinn
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Beitragvon Topfspinn » 07.02.2013, 12:36

Hallo,

ich hab ja erst vor ein paar Monaten die Prüfung gemacht und im Vorbereitungskurs war das Nachtangelverbot natürlich auch ein Thema.

Jedenfalls haben, laut einer verlässlichen Quelle (die Verbandsspitzen kennen sich und unterhalten sich sicher nicht nur auf offizieller Ebene) , die Vogel-/Naturschutverbände wohl angekündigt dass, sollte das Nachtangelverbot fallen sie alles daransetzen wollen den Anglern das Uferbetretungsrecht in Naturschutzgebieten entziehen zu lassen, was wiederum bedeuten würde dass wir unser schönes Hobby an sehr viel weniger Plätzen ausüben könnten.

Klar ist nicht gesagt dass sie damit durchkommen, die Frage ist aber ob es die 3 Stunden länger Angeln im Sommer wert sind das Risiko einzugehen dass sie es schaffen.

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Tino
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Beitragvon Tino » 07.02.2013, 13:03

@Topfspinn

es gibt nur 2 Bundesländer in denen ein Nachtangelverbot besteht, diese sind BaWü und das Saarland (SAL).
In allen anderen Bundesländern gibt es kein Nachtangelverbot.

Daher weg mit dem Nachtangelverbot komplett in Deutschland.
Petri Heil Tino
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gardol
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Beitragvon gardol » 07.02.2013, 13:04

@Topfspinn Die Ausweisung der Naturschutzgebiete erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien. Jedes Naturschutzgebiet hat eigene Verordnung. Derjenige,der bereit ist solch gewaltige Arbeit durchzuführen hat verdient an jeder anderer Stelle zu arbeiten, aber nicht bei Anglervertretung. Deswegen hast du es nur so leise aus der Ecke gehört und nicht als ofizielle Stellungsnahme. Mit anderen Worten müsste fast jede der 1046 Naturschutzgebietverordnungen auf der Regierungspräsidiumebene geändert werden. So was ist nur versuch nicht kundige Menschen im Voraus einzuschüchtern, jeden Widerstand noch im Kinderbett zu erdrosseln. Fakt ist, dass in anderten Bundesländern nach Aufhebung des Verbotes zu keinen drastischen Maßnahmen gegen Angler gekommen ist. Wenn es solch eine verlässliche Quelle ist, biite ich hier um öffentliche Nennung.

PS Uferbetretungsverbot kann mann nur für alle erlassen. Davon wäre keiner ausgeschlossen. Für Angler gibt es nur Angelverbot.
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23tedric
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Beitragvon 23tedric » 07.02.2013, 13:31

gardol hat geschrieben:Mit anderen Worten müsste fast jede der 1046 Naturschutzgebietverordnungen auf der Regierungspräsidiumebene geändert werden.


1046 Verordnungen? Manchmal frage ich mich, ob ich jetzt innerhalb oder außerhalb der Anstalt bin... ;)
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Topfspinn
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Beitragvon Topfspinn » 07.02.2013, 13:41

Ich hätte gegen eine Aufhebung des Nachtangelverbotes sicher nichts einzuwenden und finde es auch schwachsinnig.

@gardol
Die Quelle möchte ich nicht ohne deren Einverständnis nennen, welche ich leider nicht mehr einholen kann. Nur soviel, es war einer der Ausbilder und er war vom VFG-BW.

Ich bin kein Rechtsexperte, aber das Uferbetretungsrecht für Angler ist in §16 FischG geregelt IMHO würde es ausreichen diesen zu ändern und dort Naturschutzgebiete, so wie es z.B. bei gewerbliche Anlagen der Fall ist, auszuschließen.

Ich habe lediglich wiedergegeben was ich gehört habe und so abwegig finde ich die Aussage jetzt nicht. Vor allem in Anbetracht dessen dass die Landesregierung eine Überarbeitung des Fischereigesetzes angekündigt hat, bis jetzt aber noch niemand bekannt gegeben hat was genau geändert werden soll.

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Tino
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Beitragvon Tino » 07.02.2013, 13:51

Topfspinn hat geschrieben:Hallo,

... die Frage ist aber ob es die 3 Stunden länger Angeln im Sommer wert sind das Risiko einzugehen dass sie es schaffen.


Es geht hier nicht um 3 Stunden länger angeln, es geht hier einfach darum, daß alle (außer Angler) ihrem Hobby ohne Zeiteinschränkung nachgehen dürfen.

Außerdem geht es darum, daß in allen anderen Bundesländern ausser BaWü und SAL ohne Zeiteinschränkung gefischt werden darf.

Ich finde das persönlich eine Ungleichbehandlung und deshalb muss dieses Verbot des Nachtangelns aufgehoben werden.
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russischerkarpfen
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Beitragvon russischerkarpfen » 07.02.2013, 18:01

HALLO ich würde es machen weil wenn ich das ausdrucken würde hät ich schon lockker 20unterschriften! :)
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Beitragvon russischerkarpfen » 07.02.2013, 21:35

habe schon 2blätter voll! ich hoffe es werden noch mehr! und das die anderen auch mit helfen! :D




gruß andi
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gardol
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Beitragvon gardol » 07.02.2013, 23:04

Danke Andi, die Blätter kannst du dort wieder hochladen. Einfach abscannen oder Fotografieren.

§16 FischG räumt Gerade sonderrechte für Angler ein. Ein Besitzer der Grundstücke, die direckt am Ufer enden haben es zu dulden (Notfalls gegen Entschädigung) dass die Angler auf dem Wege den Ufer erreichen, der für Allgemeinhgeit gesperrt wäre, wenn das Gewässer über andere Wege nicht zu erreichen ist. Das heißt, dass Angler dadurch mehr Rechte haben und nicht weniger.

Man muss auch deutliche Grenzen zwischen Uferbetretungsrecht und Angelverbot ziehen. Ein Uferbetretungsverbot für Fischereiausübungsberechtige würde bedeuten, dass jeder Angler, ob mit Angel oder Flasche Cola grundsätzlich das Ufer nicht betreten darf- das ist Diskriminierung, weil die anderen natürlichen Personen das dürfen. Ein Angelverbot bedeutet, dass du Ufer auch mit 10 Ruten in der Hand betreten darfst, die aber nicht mal Fangbereit machen darfst.

Ja wir haben 1046 Naturschutzgebiete und jedes davon hat eigene Verordnung, wo unter Anderem Fischreiausübung einzeln geregelt ist. Diese werden von 4 Regierungspräsidien (Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe) erlassen/ genehmigt. Die Naturschützer, die dabei mit Sicherheit mitspielen, lassen die Fischerei in diesen Gebieten mit Sicherheit nicht als Gegenleistung für Nachtangelverbot zu, sondern deswegen, weil etwas anderes als Fische geschützt werden soll. Es ist schon möglich dass für einzelne Gebiete mit vielen schützeswerten Tieren vom Nachtangelverbot betroffen bleiben, dafür bekämen wir aber den Rest des Ufers, der in der Länge überwiegt. Ich bin für kleinere Übel.
Stimmt bitte gegen Nachtangelverbot in BaWü ab auf der Seite https://www.openpetition.de/petition/on ... erttemberg