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Catch & Release / rechtliche Erläuterungen
Verfasst: 03.05.2010, 22:24
von Cold83
Hier ist ein kleiner Bericht um einmal Klarheit über die Gesetzes Lage von Catch&Release zu schaffen
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-arc ... raxis.html
Verfasst: 04.05.2010, 00:23
von Wurmzüchter ♰
Das sollte man ausdrucken und immer am Wasser dabei haben.
Verfasst: 04.05.2010, 13:45
von T2scorp
Hallo,
danke für den intressanten Link.
Wie sieht es aus, wenn ich z.B. eine Entnahmepflicht für eine Tierart habe. Da ich keinen vernünftigen Verwendungszweck, z.B. für Döbel, habe müsste der Verein mir doch gar nichts können....
Gruß Alex
Verfasst: 04.05.2010, 14:42
von Torschdn
Sehr interessanter und aufschlussreicher Text!
Also am besten nicht damit hausieren gehen, dass man bekennender C&Rer ist! Oder noch einfacher: Ab und zu einfach mal nen Fisch essen!
Zur Entnahmepflicht (z.B. Brassen): Ich denke mal, dass damit dieser "vernünftige Grund" (nämlich die Vorschrift des Vereins, wahrscheinlich aus Hegegründen) zur Tötung des Fisches gegeben ist. Töten kannst du diesen Fisch also, musst es aber wohl rechtlich gesehen nicht tun.
ANDERERSEITS hast du ja deine Jahreskarte in dem Wissen um diese Vorschrift gekauft - also schätze ich mal, dass man dir strafrechtlich nichts kann, wenn du diese Fischart zurücksetzt, aber die Jahreskarte könnte dann sehr wohl futsch sein!
Verfasst: 04.05.2010, 16:56
von T2scorp
Ja, die könnten mir die Karte abnehmen.
Anderseits ist dies eine Anstiftung zu einer Straftat...
So gesehen
Gruß Alex
Verfasst: 04.05.2010, 19:08
von Torschdn
Denke auch, dass die Entnahmevorschrift rechtlich kaum zu halten ist...
Aber machen wir halt lieber die Brassen alle tot, wir wollen ja unsere Karten behalten!

Verfasst: 04.05.2010, 20:46
von Gruendling 67
Man muß bald aufpassen,daß man nicht schlimmer bestraft wird als ein Schwarzangler...
Verfasst: 04.05.2010, 21:46
von Cold83
Gruendling 67 hat geschrieben:Man muß bald aufpassen,daß man nicht schlimmer bestraft wird als ein Schwarzangler...
Von den Örtlichen Kontrolleuren bestimmt nicht

denn die wissen ganz genau wie es um unsere Gewässer bestimmt ist
Entnahmevorschrift Brassen
Verfasst: 05.05.2010, 02:11
von kolalait
Hallo,
das steht so in der Landesfischereiverordnung drin und ist damit Gesetz. Hat nix mit einem Vereinen zu tun.
Ist aber echter Schwachsinn da die meisten Brassen im Neckar eigentlich Güster sind und die werden dann sinnlos totgeschlagen.
Gruß Kolalait
Verfasst: 05.05.2010, 08:06
von Timo
Ich hab am Xer noch nie einen Güster gefangen.
Gruß Timo
Verfasst: 05.05.2010, 11:03
von Cold83
Der Xer hat ohne hin ein Nicht intaktes Ökosystem
