Seite 1 von 1

Tips zum angeln an der Wörnitz bei Auhausen?

Verfasst: 15.08.2016, 21:12
von ToTi
Ich war früher mit meinen Eltern oft an der Wörnitz bei Auhausen Richtung Oettingen angeln.
Ist leider schon lange her. Nun würde ich gerne mit meinem Sohn da mal angeln gehen, vielleicht sogar über Nacht.
War jemand in letzter Zeit zufällig dort. Hat jemand dann zufällig ein paar Tips für mich ?
Da mein Sohn ja erst 8 Jahre alt ist und somit kein Jugendfischereischein hat, darf er in BW nicht angeln. Bayern (und der Rest von Deutschland) hat eine andere Regelung, soviel ich weiß. Da dürfen Kinder unter 10 Jahre angeln, in Begleitung eines Erwachsenen mit Angelschein. Darf er dann auch eine Gästekarte haben und wir dann mit 4 Ruten fischen, oder darf er nur auf meine Karte angeln? Wenn das so wäre, darf man eigentlich 2 Gästekarten auf einen Namen holen??
Wäre gut, wenn sich da jemand genauer auskennt und mir da weiter helfen könnte.

Tante Edit:

Hab was gefunden. Hätte ich doch eher www.gidf.de aufgerufen *schäm*

Kinder unter zehn Jahren dürfen in Begleitung eines volljährigen Anglers an das Angeln herangeführt werden.
In einem Schreiben an die Kreisverwaltungsbehörden vom 17.06.1997 hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten erläutert, dass das Bayerische Fischereigesetz die Beteiligung von Kindern unter zehn Jahren an der Ausübung des Angelns zulässt.
Voraussetzung dabei ist, dass ein volljähriger Fischer, der einen gültigen Fischereischein und den üblicherweise erforderlichen
Erlaubnisschein besitzt und als
− Erziehungsberechtigter oder
− zuständiger Jugendleiter oder
− von den Eltern mit der Aufsicht betraute Person (Opa, Onkel)
Autorität über das Kind hat, den Fischfang im rechtlichen Sinne ausübt. Das heißt, das Kind unter zehn Jahre kann das Angeln nicht
selbstständig praktizieren, sondern nur unselbstständig und zwar nicht mit einer eigenen
Angel, sondern nur mit einer Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers. Damit unterscheidet sich das Kind unter zehn Jahren grundsätzlich vom Jugendlichen mit Jugendfischereischein, der zwar ebenfalls nur im Einflussbereich eines erwachsenen Anglers fischen darf, dies aber im Prinzip selbstständig tut und zudem eine eigene Angelausrüstung verwenden kann. Konkret ergeben sich damit für Kinder unter zehn Jahren folgende Beteiligungsformen am Angeln eines erwachsenen Fischereischeininhabers:

Abwesenheit des Erwachsenen
Der Erwachsene ist der Fischereiausübende.
Aus diesem Grund kann er das Kind zu keinem Zeitpunkt mit der Angel alleine lassen und muss jederzeit sofort eingreifen können.
Muss er sich vom Kind entfernen, so ist die Angel aus dem Wasser zu nehmen. Zahl der Handangeln Der erwachsene Fischereiausübende darf
gleichzeitig höchstens zwei Handangeln verwenden. Er kann daher maximal zwei Kinder in die Ausübung des Fischfangs einbeziehen.

Erstellen der Montage
Das Kind kann die Montage unter Anleitung erstellen. Sie ist vor dem Auswerfen jedoch durch den Erwachsenen zu kontrollieren.

Auswerfen
Kann dem Kind nach Unterweisung überlassen
werden. Angel halten Kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden.

Anhieb und Drill
Der Erwachsene ist im rechtlichen Sinn der Fischereiausübende. Er muß sofort und unmittelbar eingreifen, sobald dies die Sachlage,
insbesondere der Tierschutz, fordert.

Keschern
Kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden.

Abködern
Einen lebenden Fisch darf nur der Erwachsene abködern.

Betäuben und Töten
Das Betäuben und Töten eines Fisches darf einem Kind nicht überlassen werden.

Verwertung des Fisches
Nach Unterweisung (Verletzungsgefahr, Hygiene) kann das Kind einbezogenen werden.

Erwachsene Fischereischeininhaber sollten diese Regelungen sehr streng sehen und im Zweifelsfall eingreifen. Der Sinn sollte darin bestehen, Kinder unter zehn Jahre an das Angeln heranzuführen. Die praktische und theoretische Ausbildung zum Angler sollte erst mit dem Lösen eines Jugendfischereischeins ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr beginnen, da ein dauerhafter Lernerfolg unter zehn Jahren in der Regel nicht erzielt werden kann. Die Möglichkeit, Kinder am Angeln zu beteiligen, sollte so restriktiv wie möglich gehandhabt werden. Bei Verstößen des Kindes unter
zehn Jahren gegen das Fischerei- und Tierschutzgesetz macht sich der erwachsene Fischereischeininhaber strafbar!
In dem Moment, in dem ein Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, ist zu seiner Beteiligung am Angeln natürlich in jedem Fall derJugendfischereischein erforderlich Jeder Gewässerbesitzer oder –pächter bzw. der Fischereiverein kann untersagen, dass Kinder unter 10 Jahren an seinen Gewässern am Angeln beteiligt werden. Er kann frei verfügen, wem er das Angeln an seinen Gewässern erlauben möchte. Es ist daher erforderlich, zu klären, welche Vorschriften vom Gewässerbesitzer erlassen wurden. Da Kinder aber möglichst frühzeitig an das Angeln herangeführt
werden sollten, sind solche Einschränkungen für Kinder unter zehn Jahren nicht wünschenswert.

Re: Tips zum angeln an der Wörnitz bei Auhausen?

Verfasst: 18.08.2016, 00:55
von Woktrommler
Hallo,
da war ich früher auch oft..haben tolle Fänge gemacht.Damals war die Wörnitz noch ein Geheimtipp.
Haben schöne Hechte grad vorne am Wehr gefangen..auch Welse.
Mal schauen,irgendwann werd ich mal wieder hin machen.
Petri

Re: Tips zum angeln an der Wörnitz bei Auhausen?

Verfasst: 07.06.2022, 18:32
von ToTi
So jetzt muss ich die Leiche mal wieder aus dem Keller holen.
Weiß jemand, wo es die Angelkarten für den Abschnitt Auhausen bis Lochenbacher Gatter gibt?
Den Albrecht gibt es ja nicht mehr und ich finde leider nur Karten für den oberen Abschnitt.
Wenn jemand nen Tip hat, bitte gerne.

Grüße ToTi