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Finsterroter See
Verfasst: 25.05.2011, 22:38
von Andi
Verfasst: 26.05.2011, 06:54
von Ralf
hallo andi.
schöne bilder und bestimmt einen trip wert. hast du uns noch mehr infos über angelzeiten? wo gibts karten? Parken, Badesee Ja /Nein ? usw..
wenn ich es noch richtig erinnern kann wurde der see vor 2 jahren mal abgelassen ??
Verfasst: 26.05.2011, 07:34
von gelöschter Benutzer
Es gibt sogar einen Eintrag in Wikipedia dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Finsterroter_See
Verfasst: 26.05.2011, 08:08
von Andi
Hier Mal der Link für Alle Informationen, die man benötigt.
http://finsterroter-see.de/angeln/angeln.htmlhttp://finsterroter-see.de/angeln/angeln.html
Der See wurde abgelassen, das ist richtig. Der Damm musste überprüft werden. Fische sind trotzdem Massig drin!
Verfasst: 05.06.2011, 20:03
von Jonbert
Hallo
Also Ich bin neu hier im Forum
Weil es in einem anderen Thread ein kleines Problem gab will ich mich kurz vorstellen
Mein Name ist Jonas und ich komm aus Backnang.
Da ich in keinem Verein bin such ich immer verzweifelt nach befischbaren Gewässern. Meine Suche brachte mich auch dank der schönen Bilder hier auf diesen See.
Würd gern am WE dort angeln gehen wann ist den eine gute Uhrzeit um da aufzuschlagen? Oder besser gesagt um was zu fangen

?
Bin auf Forellen aus. Oder möglicherweise auf einen netten Hecht.
Wäre um jeden Tipp dankbar.
Ist eigentlich irgendwas verboten? Kann ich mit allem angeln? oder gibts da Beschränkungen
gruß
Jonas
Verfasst: 06.06.2011, 23:54
von Andi
Ich würde dir empfehlen in den frühen morgen oder abendstunden zu fischen. Alleine schon wegen der Badegäste. Bei schlechtem oder bedecktem Wetter ist die Uhrzeit egal.
Ich würde dir empfehlen auf Hecht mit Spinnern ab größe 3 oder Wobblern zu fischen. Bei Forellen habe ich sehr gute Erfahrungen mit Tauwurm ( ganz!) und schwimmermontage auch ca 1 m gemacht. Wähle dein Gerät gerade wenn du auf Forellen gehst nicht zu fein.. es gibt Bachforellen bis 82cm dort drin!
Auch von mir ein "Herzlich Wilkommen" im Forum

Verfasst: 16.06.2011, 18:11
von Jonbert
So war heute am Finsterroter See und musste leider mit leeren Händen wieder die Heimreise antreten.
Hat absolut nichts gebissen.
Egal welcher Köder, egal welche Montage und welche Tiefe es kam einfach nix.
War den ganzen Tag und hab den See von allen erdenklichen Seiten befischt....
Und das Wetter war eigentlich echt gut zum Angeln. Keine Ahung was da falsch gelaufen ist.
Jonas
Verfasst: 16.06.2011, 18:23
von Andi
Versteh ich nicht. Das ding ist proppenvoll mit Fisch.
Hast du es auch unmittelbar vor dem Schilfgürtel probiert? dort wo der kleine Bach einmündet? Dort ist eine ziemlich tiefe Stelle, dort stehen immer Fische. Ansonsten hast du vielleicht einfach Pech gehabt...
Verfasst: 16.06.2011, 18:41
von kolalait
Wasserfläche 2 ha ? Jahreskarte 160 € !!!
Hecht 60 cm Schonmaß. Vermutlich willkürlich und nicht in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium . Wer da einen Hecht mit 58 cm zurücksetzt und angezeigt wird ist den Fischereischein los.
§ 21
4) Der Berechtigte hat bei der Ausübung der Fischerei den Erlaubnisschein bei sich zu führen und auf Verlangen auch dem Fischereiberechtigten und dem Pächter zur Einsichtnahme auszuhändigen.
§ 31
Fischereischein
(1) Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen. nicht in irgendeinem Briféfkasten liegn haben).
Welchen Ausweis zeigt man da der Polizei wenn der Schein im Kiosk im Briefkasten liegt ?
Auf jeden Fall eine Ordnungswiedrigkeit die Bußgeld kostet.
Wahrlich ein Topgewässer . ROFL
Nicht meine Erfindung sondern alles Gesetz wobei hier zum Gesetzesverstoß mehrfach aufgefordert wird.
Denkt halt auch mal mit wenn ihr angeln geht.
Gruß Kolalait
i-Dipfeles-Sch...
Verfasst: 16.06.2011, 20:05
von Torschdn
Demnach müsstest du auch jede Disko im Land dicht machen!!!
Oder wie sieht das deiner Meinung nach aus mit dem Abnehmen der Persos bei Gästen unter 18, damit die um 12 Uhr auch wirklich rausgehen?!?
Meinst du, die Betreiber kriegen deshalb MEHR Ärger mit der Polizei?!?
Ich vermute, eher weniger...
Wie so oft im Leben: Wenn du an einen i-Dipfeles-Sch... gerätst, dann gibts EVENTUELL ein Nachspiel...
Und was dabei rauskommt, ist auch völlig offen...
Finde nicht, dass das ein Argument gegen diesen See ist!!!
(Abgesehen davon: Ist an vielen kleineren Seen so üblich, und normalerweise kein Problem - ist ja für etwaige übermotivierte Polizisten auch leicht nachzuprüfen, ob dein Schein im Briefkasten liegt!)
Verfasst: 16.06.2011, 20:28
von gelöschter Benutzer
@kokalait
Im Bundesland Bremen hat der Hecht eine Schonzeit vom 01.02 bis 15.05 und ein Mindesmaß von 60 cm.
Ausserdem dürfen die Schonmaße nach oben gesetzt werden, daß ist teilweise Vereinsache.
An vielen Gewässern werden durch den/die Fischereiberechtigten die Schonzeiten zu Gunsten der Fische verlängert und die Schonmaße erhöht.
Abhängig vom zuständigen Landesfischereigesetz darf ein Bewirtschafter sehr wohl Schonzeiten verlängern, Schonmaße erhöhen, oder vollständige Fangverbote aussprechen, die über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen. Nicht erlaubt ist die Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben.
Daher ist das mit den 60 cm Mindestmaß für den Hecht in Ordnung.
Verfasst: 16.06.2011, 20:47
von Andi
@Kolalait: Ich weiß ehrlich gesagt nicht was du mit deinem Post aussagen möchtest...
Verfasst: 16.06.2011, 22:57
von T2scorp
Seh ich genau so, wie Andi und Fishhook. Komischer Post
Gruß Alex
Verfasst: 17.06.2011, 01:47
von Wallernico
das peil ich jetzt auch nicht so ganz. deine paragrafen sagen ja nur aus das man berechtigt ist zum angeln. mit einem schonmaß hat das nichts zu tun. in unserem vereinsgewässer wurden zander und hecht von der schonzeit aneinander angepasst. alle beide bis 30.05. damit keiner am 16.5. sagen kann: ´´oh ich wollte ja eigentlich keinen zander hab auf hecht gefischt aber der zander hat sich den köfi so in die kiemen geknallt das ich ihn abschlagen musste´´ finde ich völlig in ordnung und gerechtfertigt.
gruss nico
Verfasst: 17.06.2011, 13:02
von kolalait
Ich habe prinzipiell was gegen Minigewässer die nur verkappte Forellenpuffs sind.
2Ha ist eigentlich ein See für 5-6 Jahreskarten.
Wegen den Karten ist es halt so wie es im Gesetz steht, BEIM ANGELN MITZUFÜHREN . (nicht irgendwo nicht erreichbar in einem Briefkasten) Wenn man es anders macht kann man bestraft werden. Ist wie beim Falschparken. Wenn man erwischt wird kostets halt.
Das mit dem Schonmaß ist nicht so einfach wie hier manche Glauben.
Der Gesetzgeber schreibt das Schonmaß vor. Damit muss nach dem Tierschutzgesetz dieses Maß angesetzt werden wenn es ums zurücksetzen geht. Wer dann einen Hecht mit 55 cm zurücksetzt verstößt gegen das Tierschutzrecht. Selbst wenn der Verpächter die Schonmaße hochsetzt. Das darf der auch nicht selbst sondern eigentlich nur in Abstimmung mit der Fischereibehörde in begründeten Fällen.
Das Problem für den Angler ist dann, er wird gezwungen gegen das Gesetz zu verstoßen wenn er in diesem See angelt. Bestraft wird im Zweifel zuerst mal der Angler.
Wir sollten halt die Gesetze auch respektieren und uns nicht immer eine eigene Welt schönträumen.
Übrigens, der Finsterroter See liegt nicht in Bremen

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Gruß Kolalait.