Also bei mir in der Karte steht: "Zum Koderfang bedarf es einer gesonderten Genehmigung. Zum Köderfischfang darf ein Senknetz mit einer Seitenlänge bis zu 1m + 14 mm Maschenweite verwendet werden. "
Die Aussage verwirrt ein Wenig. Darf ich dann mit der Angel Köderfischen nur mit gesonderter Genehmigung fangen aber mit der Senke auch ohne?
Vielleicht als Hilfe, ich habe den Erlaubnisschein für Neckar Abschnitt 0.
Gruß
Marc
Guten Abend zusammen
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