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Angeln mit Gummifisch, Blinker und Wobbler im Neckar IX

Verfasst: 15.05.2015, 13:49
von apricotball
Hallo zusammen,

ich habe von 2 Anglern gehört, dass man im Abschnitt 9 nicht mit Gummifisch, Blinker und Wobbler bis Ende 2015 angeln darf. In der Angel-Karte habe ich das nicht gefunden, auf der Seite des Angelvereins auch nicht. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt, oder einfach Gerüchte sind.

Danke im Voraus

Viele Grüße

Waldemar

Verfasst: 15.05.2015, 14:04
von Hans
Jegliche Art von Raubfischfang ist von der Reinhold Maier Brücke bis Schleusse oberhalb Hofen nicht erlaubt.
Das hat den Hintergrund da dort Zander besetzt wurden und nicht gleich wieder herausgefangen werden.

Verfasst: 15.05.2015, 15:58
von 23tedric
Waldemar, Du findest die Informationen auf der Webseite des WAV unter Gewässer -> Neckar -> Neckar Hegeb. IX. Dort textuell und mit Erklärung beschrieben. Im Text unter "Abschnitt IX" ist ein Link zu einer detaillierten Neckarkarte, auf der die Grenzen dann eingezeichnet sind.

Verfasst: 15.05.2015, 18:28
von Zocker35
Hans:

Das hier habe ich schriftlich.

Auf der Webseite des WAV steht:

Neckar Hegebereich IX
Teilbereich im Hegebereich 9 für den Fischfang gesperrt.
Ab 1.Januar 2015 wird folgender Streckenabschnitt bis zum Jahresende für jegliche Art des Angelns gesperrt.
Beginn Reinhold Maier Brücke Stuttgart Münster bis Staustufe Hofen Oberwasser.

Und auf dem Erlaubnisschein zum Fischfang , Neckar Hegebereich 9 steht:

Für das Angeln gesperrte Bereiche:

Stauwehr Bad-Cannstatt bis zur Rosensteinbrücke
Straßenbrücke Remseck bis zur Liebesinsel
Angelverbot im gesamten Gebiet Zugwiesen,linksufrig bei Poppenweiler
vom Wehr Mühlhausen Oberwasser bis zur Reinhold Maier Brücke,unterhalb des Kraftwerks Münster.

Das ist doch eigentlich eindeutig dass dort gar nicht geangelt werden darf,auch nicht mit Naturködern. Oder sehe ich das falsch ?

Mich macht stutzig dass in diesem Bereich trotzdem geangelt wird. Selbst vor der Haustüre des WAV (Im Neckar beim Max- Eyth-See)

Gilt dieses generelle Angelverbot etwa nur für Angelkartenkäufer des Abschnitts 9 und nicht für Mitglieder des WAV ?

Wer weiß was ?

Verfasst: 15.05.2015, 18:36
von Hans
Ja Herbert .da steht "für das Angeln gesperrte Bereiche"

Verfasst: 16.05.2015, 09:01
von 23tedric
Die Regeln gelten schon für alle. Vielleicht hat noch nicht jeder mitbekommen, dass das generelle Angelverbot seit 01.01.2015 gilt. Davor war der Bereich nur für das Raubfischangeln gesperrt. Einfach mal ansprechen, die Jungs.

Re: Angeln mit Gummifisch, Blinker und Wobbler im Neckar IX

Verfasst: 06.06.2015, 09:07
von Hans
Ich habe keine 9er Karte und weiß nicht ob es da drin steht.
Oder ob da steht wo es nachzulesen ist.
Wenn nichts vermerkt ist in der Karte und diese Karten ja immer weit im Voraus gedruckt werden ,wäre es aber dann sinnvoll gewesen einen Beizettel mit dieser Bestimmung mit der Karte und Fangliste auszugeben.
Einfach nur auf die Homepage zu verweisen führt dann zu solchen Dingen und die könnte man sich sparen, oder nicht.

Re: Angeln mit Gummifisch, Blinker und Wobbler im Neckar IX

Verfasst: 06.06.2015, 11:27
von 23tedric
Bei meiner Karte steht das so drin:

Bild

Re: Angeln mit Gummifisch, Blinker und Wobbler im Neckar IX

Verfasst: 06.06.2015, 11:34
von Hans
Danke David, habe mich gerade schlau gemacht und mit jemand gesprochen der eine 9er Karte hat.
Es steht eindeutig drin dass man in diesem Bereich nicht angeln darf.

Thomas ich glaube ein Päckchen pro Jahr darf man dir schicken, Kaffe und Zigaretten und so :wink:

Re: Angeln mit Gummifisch, Blinker und Wobbler im Neckar IX

Verfasst: 06.06.2015, 22:14
von Wurmzüchter ♰
Ja Hans, das wäre prima. :D :D :D