Köderfische.

Köder sind der Schlüssel zum Erfolg.

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diki
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Köderfische.

Beitragvon diki » 25.08.2017, 08:25

Hallo Zusammen.

darf man am Neckar alle Köderfische verwenden, also gefangene?
Döbel, Aland usw.. Die Fische, die auch nach Schonmaß "geschützt" sind?

Gibt es da auch irgendwelche Bestimmungen?

Darf man diese Fische lebendig in einem Eimer halten oder muss man sofort nach dem Fang ebenso töten?

Danke!

PS.: Wollte ein paar Bilder hinzufügen, geht leider nicht.
Woran kann das liegen? die Größe ist unter 300 KB, Auflösung auf 100x177 reduziert.

Gramma
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Re: Köderfische.

Beitragvon Gramma » 25.08.2017, 09:09

Hallo diki,

bin leider kein Experte wenn es um Köderfisch geht. Aber in den Bestimmungen für die Angelei steht:

- Als Köderfische dürfen nur Rotaugen, Brachsen, Lauben, Döbel und Gründlinge gefangen werden.
- Plötzen ( Rotaugen ) müssen als Speisefische ein Mindestmaß von 15 cm haben.

Wenn du untermaßige Rotaugen als Köderfisch nutzen möchtest, brauchst du die Zusatzkarte Köderfischkarte. Da Brachsen z.B. kein Mindestmaß haben, denke ich kannst du diese zwischen 1 und 100cm :) als Köderfisch benutzen. Das gilt natürlich nicht, wenn diese gerade Schonzeit haben.

Müsste also alles geklärt sein, oder?

Gruß,
Marc

diki
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Re: Köderfische.

Beitragvon diki » 25.08.2017, 09:48

Danke Marc!

Köderfischkarte? Was soll das noch sein?
Wo bekommt man diese Karte?

Muss man alle Köderfische in diese Karte eintragen?

Gruß
Dmitriy

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Angel-Sepp
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Re: Köderfische.

Beitragvon Angel-Sepp » 25.08.2017, 10:07

Gramma hat geschrieben:
in den Bestimmungen für die Angelei steht:

- Als Köderfische dürfen nur Rotaugen, Brachsen, Lauben, Döbel und Gründlinge gefangen werden.
- Plötzen ( Rotaugen ) müssen als Speisefische ein Mindestmaß von 15 cm haben.


In welchen Bestimmungen für die Angelei steht das?

Gemäß Landesfischereiverordnung besteht für Rotaugen kein Mindestmaß, die Verwendung als (toter) Köderfisch sollte dementsprechend uneingeschränkt möglich sein. Das mit dem Mindstmaß von 15 cm wäre mir auch neu. Woher stammt diese Information?

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FischV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Wenn allerdings in der Gewässerordnung (siehe Erlaubnisschein) eine abweichende Regelung getroffen ist, gilt natürlich die.
Spinnfischen und Ansitzangeln - Großraum Stuttgart und südliches Baden Württemberg

diki
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Re: Köderfische.

Beitragvon diki » 25.08.2017, 10:20

Angel-Sepp hat geschrieben:
Gramma hat geschrieben:
in den Bestimmungen für die Angelei steht:

- Als Köderfische dürfen nur Rotaugen, Brachsen, Lauben, Döbel und Gründlinge gefangen werden.
- Plötzen ( Rotaugen ) müssen als Speisefische ein Mindestmaß von 15 cm haben.


In welchen Bestimmungen für die Angelei steht das?

Gemäß Landesfischereiverordnung besteht für Rotaugen kein Mindestmaß, die Verwendung als (toter) Köderfisch sollte dementsprechend uneingeschränkt möglich sein. Das mit dem Mindstmaß von 15 cm wäre mir auch neu. Woher stammt diese Information?

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FischV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Wenn allerdings in der Gewässerordnung (siehe Erlaubnisschein) eine abweichende Regelung getroffen ist, gilt natürlich die.


Danke!
Aber unter deinem Link habe ich leider nix über die Köderfische gefunden.
die Frage bleibt immer noch offen. welche Fischarten darf man verwenden und ist die Köderkarte notwendig?

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Angel-Sepp
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Re: Köderfische.

Beitragvon Angel-Sepp » 25.08.2017, 10:46

diki hat geschrieben:
Angel-Sepp hat geschrieben:
Gramma hat geschrieben:Danke!
Aber unter deinem Link habe ich leider nix über die Köderfische gefunden.
die Frage bleibt immer noch offen. welche Fischarten darf man verwenden und ist die Köderkarte notwendig?


Du darfst alle Fischarten verwenden, sofern sie nicht durch Schonzeit oder Schonmaß in Schutz gestellt sind. Soll heißen: Fische, die in der Fischereiverordnung oder auf der Erlaubniskarte nicht geschont sind, dürfen verwendet werden.
Eine Köderfischkarte ist mir für den Neckar nicht bekannt.

Ein Köderfisch ist schließlich nichts anderes als ein normaler Fisch.

Beispiel: Einen Zander mit 20 cm darfst Du nicht als Köderfisch verwenden, da sein Schonmaß in Baden-Württemberg 45 cm beträgt (ggf. sogar höher, wenn auf dem Erlaubnisschein was anderes geregelt ist).
Ein Rotauge mit 10 cm darfst du verwenden, da es mit keinem Schonmaß versehen ist.
Kuck Dir die Schonmaße an. Alle Fische, die hier nicht aufgeführt sind, darfst Du ohne Einschränkung der Länge als Köderfisch verwenden. Die Schonmaße stehen auch auf Deiner Erlaubniskarte.
Im übrigen musst Du ja ohnehin bei jedem Fisch überprüfen, ob Du ihn entnehmen darfst oder nicht und hierfür gelten zwei Regelungen: Schonzeit und Schonmaß.

Oder einfacher: Jeden Fisch, den du entnehmen darfst, kannst Du als Köderfisch verwenden. Ob am Stück oder als Fischfetzen ist egal. Du musst aber auch hier waidgerecht vorgehen. Abschlagen, Herzstich oder Kiemenschnitt, Haken entfernen.
Eine Lebendhälterung ist nicht zulässig. Und Du darfst natürlich nur Köderfische verwenden, die Du im jeweiligen Gewässer gefangen hast.
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Re: Köderfische.

Beitragvon diki » 25.08.2017, 11:01

Angel-Sepp hat geschrieben:
diki hat geschrieben:
Angel-Sepp hat geschrieben:


Du darfst alle Fischarten verwenden, sofern sie nicht durch Schonzeit oder Schonmaß in Schutz gestellt sind. Soll heißen: Fische, die in der Fischereiverordnung oder auf der Erlaubniskarte nicht geschont sind, dürfen verwendet werden.
Eine Köderfischkarte ist mir für den Neckar nicht bekannt.

Ein Köderfisch ist schließlich nichts anderes als ein normaler Fisch.

Beispiel: Einen Zander mit 20 cm darfst Du nicht als Köderfisch verwenden, da sein Schonmaß in Baden-Württemberg 45 cm beträgt (ggf. sogar höher, wenn auf dem Erlaubnisschein was anderes geregelt ist).
Ein Rotauge mit 10 cm darfst du verwenden, da es mit keinem Schonmaß versehen ist.
Kuck Dir die Schonmaße an. Alle Fische, die hier nicht aufgeführt sind, darfst Du ohne Einschränkung der Länge als Köderfisch verwenden. Die Schonmaße stehen auch auf Deiner Erlaubniskarte.
Im übrigen musst Du ja ohnehin bei jedem Fisch überprüfen, ob Du ihn entnehmen darfst oder nicht und hierfür gelten zwei Regelungen: Schonzeit und Schonmaß.

Oder einfacher: Jeden Fisch, den du entnehmen darfst, kannst Du als Köderfisch verwenden. Ob am Stück oder als Fischfetzen ist egal. Du musst aber auch hier waidgerecht vorgehen. Abschlagen, Herzstich oder Kiemenschnitt, Haken entfernen.
Eine Lebendhälterung ist nicht zulässig. Und Du darfst natürlich nur Köderfische verwenden, die Du im jeweiligen Gewässer gefangen hast.



alles klar! danke!
so habe ich auch gedacht.

HHSCHOCK
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Re: Köderfische.

Beitragvon HHSCHOCK » 25.08.2017, 11:27

@ diki.
Du bist dir sicher dass du einen gültigen Fischereischein besitz und irgendwann einmal dazu eine Sachkundeprüfung abgelegt hast?
Jetzt bin ich wider der Böse. Aber wer zum Angeln geht und solche Fragen dazu stellt hat irgendetwas nicht kapiert.

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Re: Köderfische.

Beitragvon Gramma » 25.08.2017, 11:53

Ich hätte es genauer beschreiben sollen:

Die Verordnung die ich zitiert habe, gilt für die Strecken:

Rhein: Rhein-km 395,300 (Gemarkung Altlußheim) bis Rhein-km 437,000 (hessische Landesgrenze bei Kirschgartshausen)
Neckar: Neckar-km 36,360 (Rheinbachmündung bei Dilsberg) bis Neckar-km 0,000 (Einmündung in den Rhein)

Und hier gibt es ein Mindestmaß für Rotaugen. Du solltest also für die deinen Abschnitt betreffenden Sonderregelungen beachten.

Gruß

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Re: Köderfische.

Beitragvon ToTi » 25.08.2017, 12:54

Hab da mal ne ganz blöde Frage.
Ich hab dem Letzt einen untermassigen Zander gefangen, der hatte ca 15-20cm.
Der hatte den Spinner so tief geschluckt, dass ich ihn abschlagen musste.
Darf ich ihn dann als Köderfisch verwenden, da wegwerfen oder vergraben ja auch nicht sinnvoll wäre. Somit wäre eine sinnvolle Verwertung als Köder noch möglich.
Bei einer Kontrolle hab ich aber dann ein Beweisproblem, oder?

Gruß ToTi
"Leg dich niemals mit einem Anglern an. Wir kennen Orte, an denen dich niemand findet" ;-)

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Re: Köderfische.

Beitragvon diki » 25.08.2017, 14:40

HHSCHOCK hat geschrieben:@ diki.
Du bist dir sicher dass du einen gültigen Fischereischein besitz und irgendwann einmal dazu eine Sachkundeprüfung abgelegt hast?
Jetzt bin ich wider der Böse. Aber wer zum Angeln geht und solche Fragen dazu stellt hat irgendetwas nicht kapiert.


Ich besitze einen gültigen Fischereischein und bei der Prüfung habe kein einziger Fehler gemacht.

Es gibt so viel Unklarheiten und Regelungen, die man gar nicht erklären kann.
Deswegen war meine Frage, ob man alle Fische als Köder verwenden darf.
Untermässige Fische darf man nicht nehmen, aber so kleine Fische, die als Köder dienen können, sind vielleicht irrelevant.

@ ToTi
In meinem Kurs hat "Lehrer" erzählt, dass Zander sogar bei kleinen Verletzungen große Probleme bekommt, wenn es natürlich Blut zu sehen ist.
Und wenn Zander so tief, wie du beschreibst, geschluckt hat, dann musst du ihn schon mitnehmen, da es gar kein Sinn fast toter Fisch wieder in Wasser zu lassen hat.
Aber das alles ist wieder gegen Gesetz bezüglich des Schonmaßes :OOPS: HHSCHOCK .
Da entscheidet schon die zur Kontrolle berechtigte Person, ob du alles richtig gemacht hast oder doch falsch))).

MfG
Dmitriy

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Re: Köderfische.

Beitragvon ToTi » 25.08.2017, 17:33

und da ist der Hund begraben. Was will ich mit nem 20cm Zander anfangen?
Mitnehmen, dann landet er spätestens zu Hause in der Tonne. Der ist so klein, dass man ihn nicht mal verwerten könnte.
Also wird daraus ein Köderfisch, damit er wenigstens noch nen Nutzen hat. Ist aber eigentlich verboten, weil er untermassig ist!
Ich denke es ist ne sehr dunkle Grauzone, wo man sich dann bewegt.
Da fällt mir dann noch was ein. Was ist denn, wenn ich in der Forellenschonzeit, mit einer TK-Forelle auf Wels gehe?
Wenn es ne gekaufte ist , die Verpackung mitnehmen?
Aber eigentlich darf ich ja nur mit Köderfischen aus dem jeweiligen Gewässer fischen, oder?
Tja, ist doch etwas komplizierter als man denkt, oder? ;-)
Ich denke es ist Auslegungssache des Kontrolleurs. Wenn man vorher noch ein Bild gemacht hat, dass beweist, dass der untermassige Fisch nicht zu retten war, gibts auch keine Probleme.

Gruß ToTi
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