Seite 1 von 1

dürfen gekaufte Köfi verwendet werden

Verfasst: 14.12.2013, 11:35
von opsi
Hallo zusammen,

darf ich eigentlich Fische die ich in einem ganz normalen Lebensmittelladen erwerbe im Neckar als Köderfische verwenden? Bzw. müssen die z.B. zuvor eingefroren gewesen sein?
Hab nämlich eben ein paar (vermutlich frische) Sardinen im Fischladen bekommen und wollt mal wissen ob ich die verwenden darf.

Danke schon mal für eure Antworten :D

Gruß Tom

Verfasst: 14.12.2013, 15:58
von Skipper
Aus Gründen der Hygiene müssen sie eingefroren gewesen sein. Das soll verhindern, das Parasiten aus anderen Gewässern eingeschleppt werden.
Bei Sardinen und sonstigem Meeresfisch wirst du hier aber kaum frische Fische bekommen haben, schließlich müssen sie ja vom Meer her angeliefert werden. Dabei liegen sie auf Eis.
Trotzdem müssen sie nochmal ins Gefrierfach, bevor man sie benutzen darf.
Wo genau das im Gesetzbuch steht hab ich jetzt nicht nachgesehen, aber das weiß ich noch aus dem Kurs zum Angelschein. Das wurde extra betont.

Gruß Jörg

Verfasst: 14.12.2013, 16:14
von opsi
Hallo Jörg,

Danke für die schnelle Antwort - dann also nochmal ins Gefrierfach mit denen :D

Verfasst: 15.12.2013, 07:54
von Gselzbaer67
Hallo,
im Prinzip ist das mit dem einfrieren richtig....
aber...
..... sollte auf deinem Erlaubnisschein stehen, dass nur Köderfische aus dem jeweiligen Gewässer erlaubt sind, dann sind auch eingefrorene Köderfische verboten, außer sie stammen aus dem Gewässer.

Trotzdem viel Spaß und hoffentlich auch Erfolg mit den Sardinen ( Achtung die sind Butterweich nach dem einfrieren, am besten gefroren auf den Haken, dann ab ins Wasser und liegen lassen.....)

Verfasst: 15.12.2013, 08:43
von Skipper
Stimmt, den Punkt hatte ich vergessen. Und laut Gesetz müssen sogar die Köderfische, die im gleichen Gewässer gefangen wurden, ebenfalls einmal durchgefroren werden, bevor man sie benutzen darf.

Verfasst: 15.12.2013, 10:42
von Fish-Assassin
Skipper hat geschrieben:Stimmt, den Punkt hatte ich vergessen. Und laut Gesetz müssen sogar die Köderfische, die im gleichen Gewässer gefangen wurden, ebenfalls einmal durchgefroren werden, bevor man sie benutzen darf.


Demnach wäre es also verboten, einen gerade gestippten Köfi zu verwenden. Das kann ich mir nicht vorstellen.

Verfasst: 15.12.2013, 14:46
von Skipper
Ja, die Aufregung im Kurs war auch groß deswegen, aber das hat einen guten Grund. Auch die einheimischen, grade gefangenen Köfis können Parasiten haben und die sollen nicht zurück in den Fluß. Waren sie einmal durchgefroren, sind auch diese einheimischen Parasiten tot.

Verfasst: 15.12.2013, 20:46
von Gselzbaer67
Aber wer macht das bitteschön, und in meinen ganzen Angeljahren wurde ich wegen dem noch nie gerügt oder verwarnt......

Verfasst: 15.12.2013, 21:58
von opsi
Hallo zusammen,

das Thema scheint recht komplex und verwirrend zu sein :?
Hab eine Karte für den 5er und zumindest keinen expliziten Hinweis auf eine Regelung bezüglich Köderfische gefunden. In dem Fall wären auswärtige Köfis wohl OK?
Die Sardinen hab ich übrigens wie geraten am Haken eingefroren. Hatten sogar nachdem sie längere Zeit im Wasser und länger aufgetaut waren noch ziemlich gut gehalten. Nur leider haben die Fische den Köder verschmäht :cry:
Aber eine ganze 12cm Scharzmundgrundel konnt ich doch noch für einen Tauwurm begeistern :wink:

Verfasst: 15.12.2013, 22:36
von Skipper
@Gzelsbaer67: Natürlich nicht, ist halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis;-)

Verfasst: 15.12.2013, 23:15
von Hans
Es gibt ein gummiartiges Nylon in allerfeinster Stärke. Damit werden z.B. am Meer Naturköder wie z.B. weiche Sardinen einfach an den Haken gewickelt.
Das hält dann bombenfest und stört nicht einmal beim Biss.
Dass man einen Köderfisch aus dem heimischen Wasser erst einfriert habe ich noch nie gehört.

Verfasst: 16.12.2013, 08:27
von Skipper
Gehört habe ich davon auch erst letztes Jahr, wäre ich von selber wahrscheinlich nicht drauf gekommen. Aber die Begründung ist ja eigentlich auch ganz plausibel.
Im Gesetz ist das auch nicht so klar beschrieben, aber: Wir haben die Anlandepflicht, die ganz klar aussagt, dass wir getötete Fische nicht ins Gewässer zurück werfen dürfen. In einer Hygienevorschrift ist festgehalten, das wir unser Angelgerät hygienisch sauber zu halten haben, die Köder eingeschlossen, damit Krankheiten nicht übers Angelgerät von einem ins andere Gewässer übertragen werden können. Wie irgendwas zu sterilisieren ist, ist in allgemeinen Hygienevorschriften festgehalten. Demnach haben wir theoretisch nur zwei Möglichkeiten, wie wir unsere Köder desinfizieren können: Durch Abkochen oder einfrieren: Fazit: Wir dürfen tote Fische nur dann als Köder benutzen, also ins Wasser einbringen, wenn wir sie vorher steril gemacht haben.

Gruß Jörg