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Angelstellen erkunden...

Verfasst: 23.12.2008, 16:25
von Baitrunner
In der "angel- und fangarmen Zeit" bin ich eigentlich immer mit der Spinnangel unterwegs. Hauptsächlich aber um neue Stellen aufzuspüren :mrgreen:
Dabei nutze ich das abgefallene Laub, das abgestorbene Gehölz und natürlich das nicht vorhanden sein der Büsche aus,
um nach neuen oder veränderten Angelstellen zu spähen. Manchmal werde ich dabei auch fündig, sei's eine neue Sandbank,
neue im Wasser liegende Bäume, eine frische Unterspülung usw... :wink:
Deshalb meine Frage an Euch:
Nutzt Ihr diese Jahreszeit auch, um neue Angelstellen zu erkunden?
Habt Ihr schonmal neue Stellen entdeckt - oder alte Stellen als nicht mehr fischbar befunden?

Verfasst: 23.12.2008, 16:39
von Rastapopol
Servus Alfred,

definitiv JA! Werd so langsam das Feedern einstellen und mich dem Spinnen und Loten hingeben. Ich muss einfach am Wasser sein und bevor ich stundenlang auf die Rutenspitze glotze, geh ich lieber auf Erkundungstour.

Es gibt mehr fischträchtige Stellen als man denkt, bloss die wollen auch erstmal gefunden werden. Wenn die HEchtschonzeit losgeht und das Hochwaser langsam verebbt bin ich nurnoch mit 2er Spinnern und kleinen Gufis unterwegs und such mir an den Ufern neue Besonderheiten wie Ausspülungen oder umgestürzte Bäume! Da variiert halt von Jahr zu Jahr.

GreetZ°!

Verfasst: 23.12.2008, 16:48
von Baitrunner
Servus Max, ich war heute Nachmittag für 2 Stunden mit meinen "zwei Raubtieren" am Neckarufer spazieren - diesmal wieder die andere Seite - aber stromabwärts.
Momentan ist zwar wieder mehr Wasser, aber jetzt sieht man dadurch wo neue Steine liegen, wo keine mehr sind usw...
Ruckzuck wieder einige "fangträchtige" Stellen entdeckt und im "imaginären Notizbuch" eingetragen :wink:
Es gibt schon einige Stellen, die im Früjahr - Herbst leicht übersehen oder nicht beachtet werden :oops:
So, jetzt muss ich weiterbasteln, bis zum Frühjahr sollen ja zwei Ruten fertig werden :lol:

Verfasst: 23.12.2008, 17:08
von Andi
Naja, bei uns im Abschnitt bringt das glaub ich relativ wenig. Es gibt eine Fahrrinne für Schiffe, klar, aber sonst ist ja nicht viel mit Hindernissen im Wasser... die paar die es gibt sind bekannt und werden auch intensiv befischt...
Habe mir mal überlegt eine neue Angelstelle "einzurichten" denke aber nicht das das legal ist...
Ansonsten bin ich da zugegeben auch ein wenig "Pingelig" was Angelstellen angeht. Ich fische z.B sehr ungerne in Industriegebieten oder sonstigen verbauten Uferabschnitten.

Verfasst: 23.12.2008, 20:54
von kirk
Ich bin gestern mit der Spinnrute und Gufi ganz entspannt entlangspaziert - nicht einen Hänger. Endlich Zeit und Ruhe um mal den Grund zu untersuchen. In den Schleusenausläufern. Im Altwasser Teil zwei konnte man bei der starken Strömung alles erkennen was da so drunten statt findet, würde auch behaupten, dass viel Geäst zu Sebi in den Ver getrieben ist. Danke. War super interessant.

Leider am VIIer. Aber hier darf ich eben dieses Jahr.

Eine Angelstelle einrichten?

Verfasst: 23.12.2008, 21:10
von Torschdn
N'Abend miteinander,
würde doch gern mehr darüber wisssen, wie man sich selbst eine Angelstelle "einrichtet" - und dann auch noch nicht ganz legal...
Willst du ein Auto versenken? Oder womöglich noch Schlimmeres?

Verfasst: 25.12.2008, 17:26
von Andi
Dann will ich dir das gerne erklären.
Zu allererst muss ich dir sagen das du falsch liegst mit deiner Vermutung. Finde so einen Denkansatz ja schon fast unverschämt... Zum anderen meinte ich mit einer Angelstelle "einrichten" ehr das begehbarmachen von einem Uferbereich. Ich vermute eben das es zumindest nicht gerne gesehen wird wenn ich entsprechend Uferbewuschs entferne.
Ich hoffe das ich dir deine "Frage" beantworten konnte...

Schöne Feiertage noch,.

Verfasst: 25.12.2008, 17:37
von Torschdn
Okay, hab schon verstanden - werde in Zukunft dann auch mit Smileys kennzeichnen, wie ernst ich was meine!
Das mit dem Auto war ca. so gemeint: :wink:
Alles klar?
Zum Thema Gestrüpp zurückschneiden: Da hattest du mit deiner Vermutung Recht, das darfst du eigentlich nicht! Steht bei manchen Erlaubniskarten extra drauf, gilt aber in der Regel immer, wenn man nicht gerade Pächter oder Eigner des Gewässers ist.
Andererseits: Wenn das Gebüsch nicht gerade unter Naturschutz steht, wer soll dann schon was sagen? Aber besser nicht erwischen lassen.

Schöne Weihnachtstage noch!

Verfasst: 25.12.2008, 23:37
von Baitrunner
Zum Thema Gestrüpp zurückschneiden: Da hattest du mit deiner Vermutung Recht, das darfst du eigentlich nicht! Steht bei manchen Erlaubniskarten extra drauf, gilt aber in der Regel immer, wenn man nicht gerade Pächter oder Eigner des Gewässers ist.
Andererseits: Wenn das Gebüsch nicht gerade unter Naturschutz steht, wer soll dann schon was sagen? Aber besser nicht erwischen lassen.

Die Geschichte mit der "Angelstelle einrichten" ist doch schon geregelt :arrow: Auszug aus der Landesfischereiverordnung (LFischVO)


§ 16
Uferbetretungsrecht, Zugang zum Gewässer
(1) Der Fischereiausübungsberechtigte und seine Helfer sind, soweit dies zur ordnungsgemäßen Ausübung der
Fischerei erforderlich ist und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, befugt, auf eigene Gefahr die
Ufergrundstücke, Inseln, Anlandungen, Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige
Wasserbauwerke zu betreten sowie zur Hege, zum Fang oder zur Aufbewahrung von Fischen bestimmte Geräte dort
zu befestigen. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, Hofräume, gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von
Campingplätzen sowie eingefriedete Grundstücke einschließlich der Grundstücke, deren Einfriedung zum Ufer fehlt.
§ 15 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
(2) Kann der Fischereiausübungsberechtigte ein Gewässer oder ein überflutetes Grundstück nicht über einen
öffentlichen Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen, so kann er von anderen
Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten verlangen, daß sie gegen eine angemessene Entschädigung das
Betreten ihrer Grundstücke auf eigene Gefahr dulden. Absatz 1 Satz 2 und 3 findet Anwendung.
(3) Der Fischereiberechtigte sowie der Pächter sind befugt, Büsche, Sträucher oder Äste, welche die
ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei hindern, an einzelnen Stellen zurückzuschneiden, sofern der Eigentümer
oder sonstige Nutzungsberechtigte einer entsprechenden Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nachgekommen
ist. Die Belange des Eigentümers, der Gewässerunterhaltung und des Naturschutzes sind zu beachten. Die
abgeschnittenen Pflanzenteile sind zu entfernen, sofern der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte nicht
widerspricht; dabei am Grundstück entstandene Schäden sind dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten
zu ersetzen.

Verfasst: 26.12.2008, 13:07
von Baitrunner
So sieht dann eine "neu entdeckte" Angelstelle aus
Bild
Weitere Bilder gibt's in einem anderen Thread :lol:

Verfasst: 28.12.2008, 21:05
von Baitrunner
Auch diese Stelle wurde neu entdeckt... :lol:
Bild

Verfasst: 30.12.2008, 19:34
von Torschdn
Hallo Alfred,
dann hatte ich schon Recht, oder? Wir sind ja "Fischereiausübungsberechtigte", nicht "Fischereiberechtigte". Also nix mit legal Heckenschneiden und so! Oder hab ich das falsch interpretiert, und beide Begriffe bedeuten das Gleiche?

Verfasst: 30.12.2008, 19:53
von Rastapopol
Abend miteinander,

also demnach müsste man den Eigentümer des Grundes fragen, ob dieser jene Stelle freischneiden könnte. Wenn er dem Verlangen innerhalb eines Monats nicht nachkommt, darf der Fischereiberechtigte (der Pächter: mein Verband/Verein) selber Hand anlegen, muss aber einen eventuellen Schaden ersetzen. So wie ich das sehe darf man selber als Angler keine Stellen freischneiden.

Das ist aber auch nicht immer nötig! Zumeist reicht es ja schon die störenden Äste so zu verbiegen, dass man locker vorbeiwerfen kann. Wir müssen ja nicht mit Kriegsgebrüll und ner Machete in der Hand auf sämtliche Büsche ringsum einschlagen. Ich denke, solange es wirklich in Maßen ist, kann man den ein oder anderen Ast schon mal verschwinden lassen. Einfach mit Respekt und Anstand verhalten und nur das nötigste entfernen!

Wir sind ja immernoch Naturliebhaber und keine Fischgeier!

Greetz°!

Verfasst: 30.12.2008, 19:56
von Baitrunner
Hallo Alfred, dann hatte ich schon Recht, oder? Wir sind ja "Fischereiausübungsberechtigte", nicht "Fischereiberechtigte".

Genau, so sieht das aus :wink:
§4
Inhaber des Fischereirechts
(1) Das nicht beschränkte Fischereirecht steht vorbehaltlich des § 6 Abs. 1 in Gewässern erster Ordnung dem Land, in Gewässern zweiter Ordnung innerhalb des Gemeindegebiets der Gemeinde sowie in allen anderen Gewässern dem Eigentümer des Gewässerbetts zu. Bei Umstufungen von Gewässern gehen die Fischereirechte des Landes und der Gemeinden auf die neuen Träger der Unterhaltungslast über.

Andererseits: Wenn das Gebüsch nicht gerade unter Naturschutz steht, wer soll dann schon was sagen? Aber besser nicht erwischen lassen.

Ich denke, solange es wirklich in Maßen ist, kann man den ein oder anderen Ast schon mal verschwinden lassen. Aber eben mit Respekt und Anstand verhält und nur das nötigste entfernt!

So ähnlich würde ich das auch sehen :mrgreen:

Verfasst: 30.12.2008, 22:29
von Wurmzüchter ♰
:JGS:

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