Preise für nicht organisierte Angler
Kein Pfand für die Fangliste
Jahreskarte 47€
Wochenkarte 30€
Tageskarte 9€
Köderkarte 9€
inkl. ist eine Rotekarte "Wegebefahrungsrecht Anlieger und Landwirtschaftlicher Verkehrfrei"
Kosten für die Gewässerkarte 5€
Gewässergrenze zu Abschnitt 1

http://www.vfg-bw.org/RNPG.htm
http://www.polizei-asv-mannheim.de/Schonzeiten.htm
1.Auszüge der Gewässerkarte










Neckar:
Die Erlaubnis gilt nur für die Fischereistrecke im alten Neckar und den Staugebieten. Ausgeschlossen sind die Neckarseitenkanäle, insofern keine Sondererlaubnis angegeben ist. Die Schonreviere und die Fischereiverbotsstrecken (Naturschutzgebiete) sind nur bedingt zum Angeln freigegeben.
Der benützte Kahn muss entsprechend der polizeilichen Vorschriften registriert sein und die polizeilichen Kennzeichen tragen.
Der Kahnangler muss auf Verlangen des Aufsichtspersonals sofort seinen Kahn an das Ufer bringen und die Fischereipapiere vorzeigen.
Das Fischen vom Kahn aus ist gestattet, jedoch sind die Anordnungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion zu beachten
Das Einfahren in den Altneckar bei Neuostheim (Auslauf Kanal) und bei Heidelberg Wieblingen mit motorbetriebenen Booten ist strengstens untersagt.
Achtung: Betr.: Altneckar unterhalb des Stauwehrs Ladenburg. Das Betreten des Wassers ist vom 01. Februar bis 30 Juni vom Stauwehr bis 100 unterhalb des Auslaufs der Kläranlage verboten.
1.Die Erlaubnis gilt nur für die Fischereistrecke im alten Neckar und den Staugebieten. Ausgeschlossen sind die Neckarseitenkanäle, insofern keine Sondererlaubnis angegeben ist. Die Schonreviere und die Fischereiverbotsstrecken (Naturschutzgebiete) sind nur bedingt zum Angeln freigegeben.
2.Der benützte Kahn muss entsprechend der polizeilichen Vorschriften registriert sein und die polizeilichen Kennzeichen tragen.
3.Der Kahnangler muss auf Verlangen des Aufsichtspersonals sofort seinen Kahn an das Ufer bringen und die Fischereipapiere vorzeigen.
4.Das Fischen vom Kahn aus ist gestattet, jedoch sind die Anordnungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion zu beachten
5.Das Einfahren in den Altneckar bei Neuostheim (Auslauf Kanal) und bei Heidelberg Wieblingen mit motorbetriebenen Booten ist strengstens untersagt.
Quellenhinweis:
Gewässerkarte in Ausschnitten der RNPG
Und auszüge der Angelkarte der RNPG für Nichtorganisierte Angler
Keine Gewähr für die Info