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Beiblatt Neckar Abschnitt 3

Verfasst: 17.05.2016, 19:41
von Baureihe425
Hallo zusammen !

Ich habe mir heute meine Jahreskarte für den Abschnitt 3 nochmal genauer angesehen, da ich am kommenden Wochenende das erste Mal seit langem wieder losziehen möchte.

Hier ist mir auf der Rückseite unter Punkt 1 aufgefallen, dass u.a. das Beiblatt mitzuführen und dem Aufsichtspersonal bei Verlangen vorzulegen ist.

Dieses Beiblatt wurde mir beim Kauf des Erlaubnisscheins nicht ausgehändigt. Deshalb nun folgende Fragen:

1.) Ist dieses Beiblatt immer noch grundsätzlich mitzuführen ?

2.) Falls ja, kann man sich das nicht irgendwo downloaden ?

Irgendwie habe ich bei der Ausgabe wohl gepennt.......

Für eure Rückmeldungen sage ich schon mal ganz artig "danke" !

Re: Beiblatt Neckar Abschnitt 3

Verfasst: 17.05.2016, 19:46
von Fischjäger
Fangergebnisliste und Erlaubnisschein musst du immer mitführen ansonsten klicken die Handschellen :mrgreen:

Re: Beiblatt Neckar Abschnitt 3

Verfasst: 17.05.2016, 19:50
von Baureihe425
Fischereierlaubnisschein und Fangliste sind klar...aber wie sieht es mit dem Beiblatt aus ? Ich kann mich um`s verrecken nicht mehr erinnern, wie es in den letzten Jahren war.... :oops:

Re: Beiblatt Neckar Abschnitt 3

Verfasst: 17.05.2016, 19:55
von Fischjäger
Was für ein Beiblatt ?

Ich habe nur Erlaubnisschein und Fangergebnisliste all die Jahre bekommen von einem Beiblatt habe ich noch nie was gehört oder gesehen

Re: Beiblatt Neckar Abschnitt 3

Verfasst: 17.05.2016, 19:58
von Baureihe425
Dann sage ich mal artig "Danke !", das beruhigt mich ungemein. Wie gesagt, mir ist dieses Beiblatt auch nur zufällig unter Punkt 1 auf der Rückseite des Erlaubnisscheines aufgefallen. Und ich kann mich auch nicht erinnern, so ein Ding in letzter Zeit mal in den Händen gehalten zu haben. Merci ! :JGS:

Re: Beiblatt Neckar Abschnitt 3

Verfasst: 17.05.2016, 21:04
von Skipper
Beiblatt? Hier am 0er gabs sonst immer Fangbuch und Erlaubnisschein in einem. Seit letztem Jahr (oder erst seit diesem Jahr, weiß nicht genau) ist Fangbuch und Erlaubnisschein getrennt. Das normale Fangbuch plus einem DinA4-Blatt, das als Erlaubnisschein dient. Vielleicht ist das mit "Beiblatt" gemeint :?

Gruß Jörg

Re: Beiblatt Neckar Abschnitt 3

Verfasst: 20.05.2016, 06:01
von Rubberduck
moin moin
Die Fangliste ist das Beiblatt anderst kann ich mir es nicht Erklähren

ich bin dieses Jahr schon 4x gefilst worden und hab nur Fangliste Erlaubnisschein dabei und Alles war in Ordnung.
nur worauf die wert legen ist das man die Monate die man nicht Angeln war oder nix Gefangen hat Durchstreicht da haben sie sehr drauf geschaut

MFg Georg