Beiblatt Neckar Abschnitt 3
Verfasst: 17.05.2016, 19:41
Hallo zusammen !
Ich habe mir heute meine Jahreskarte für den Abschnitt 3 nochmal genauer angesehen, da ich am kommenden Wochenende das erste Mal seit langem wieder losziehen möchte.
Hier ist mir auf der Rückseite unter Punkt 1 aufgefallen, dass u.a. das Beiblatt mitzuführen und dem Aufsichtspersonal bei Verlangen vorzulegen ist.
Dieses Beiblatt wurde mir beim Kauf des Erlaubnisscheins nicht ausgehändigt. Deshalb nun folgende Fragen:
1.) Ist dieses Beiblatt immer noch grundsätzlich mitzuführen ?
2.) Falls ja, kann man sich das nicht irgendwo downloaden ?
Irgendwie habe ich bei der Ausgabe wohl gepennt.......
Für eure Rückmeldungen sage ich schon mal ganz artig "danke" !
Ich habe mir heute meine Jahreskarte für den Abschnitt 3 nochmal genauer angesehen, da ich am kommenden Wochenende das erste Mal seit langem wieder losziehen möchte.
Hier ist mir auf der Rückseite unter Punkt 1 aufgefallen, dass u.a. das Beiblatt mitzuführen und dem Aufsichtspersonal bei Verlangen vorzulegen ist.
Dieses Beiblatt wurde mir beim Kauf des Erlaubnisscheins nicht ausgehändigt. Deshalb nun folgende Fragen:
1.) Ist dieses Beiblatt immer noch grundsätzlich mitzuführen ?
2.) Falls ja, kann man sich das nicht irgendwo downloaden ?
Irgendwie habe ich bei der Ausgabe wohl gepennt.......
Für eure Rückmeldungen sage ich schon mal ganz artig "danke" !