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Fischereiabgabemarke für Fischereischein

Verfasst: 21.03.2013, 16:57
von sm00fiderhh
Hallo zusammen,

ich habe mal eine etwas speziellere Frage zum Thema Fischereiabgabemarken.

Ich wohne seit 2007 (und bin seitdem auch hier gemeldet) in Mannheim, Baden-Württemberg. Von 1988 bis 2007 habe ich in Schleswig-Holstein gelebt. Dort habe ich auch im Jahr 2000 meine deutsche Sportfischerprüfung bestanden. Dementsprechend habe ich einen Fischereischein aus / für Schleswig-Holstein. Nun ist es die vergangenen Jahre so gewesen, dass mir mein Vater die Fischereiabgabemarken in Schleswig-Holstein gekauft hat und mir per Post zugesendet hat. Für den Kauf der Marken auf den Bürgerdiensten hat bisher immer eine Kopie von meinem Fischereischein ausgereicht. Dieses Jahr war es das erste Mal so, dass sie meinem Vater gesagt haben, dass sie ihm keine Marken für mich verkaufen könnten, da sie zusätzlich auch noch meinen Personalausweis benötigen würden. Als mein Vater dann mit meinem Ausweis wieder hinging, hieß es plötzlich, dass ein Verkauf der Marken nur möglich sei, wenn ich auch in Schleswig-Holstein gemeldet wäre. Also dachte ich mir, dass ich hier in Mannheim auf die Bürgerdienste gehe. Hier allerdings hatte ich dann ein ganz ähnliches Problem. Die Stadt Mannheim verkauft nur Marken an Leute, die auch einen Fischereischein aus / für Baden-Württemberg haben.

Weiß irgendjemand was das soll? Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt einen neuen Fischereischein beantragen muss oder?! Das war zumindest die Aussage der netten Dame von den Bürgerdiensten. Heißt das etwa, dass wenn ich morgen nach Hessen ziehe ebenfalls einen neuen brauche? Und nächstes Jahr ziehe ich um in die Pfalz - und ich brauch wieder einen neuen??!

Weiß irgendjemand irgendetwas über das Thema?? Über Tipps / Aufklärung würde ich mich sehr freuen;)

Petri,

Malte

Verfasst: 21.03.2013, 17:20
von Torin
Fischereischein in Baden-Württemberg

Wer in Baden-Württemberg die Fischerei ausüben will, muss einen gültigen Fischereischein besitzen (§ 31 Abs. 1 Fischereigesetz). Die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine gelten auch hier. Zieht jedoch jemand nach Baden-Württemberg um, dann gilt der in einem anderen Bundesland ausgestellte Fischereischein längstens bis zum Ende des dem Umzug nachfolgenden Kalenderjahres. Danach ist ein baden-württembergischer Fischereischein zu lösen. Man erhält ihn bei der Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz hat.

Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist der Nachweis der Sachkunde (§ 31 Abs. 2 FischG), der von den meisten Bewerbern durch die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung erbracht wird (s. unten). In § 14 Abs. 2 und 3 der Landesfischereiverordnung ist geregelt, wer sonst noch ausreichende Kenntnisse hat und in welchen Fällen auf den Nachweis verzichtet wird.

In anderen Bundesländern absolvierte Fischerprüfungen gelten in der Regel auch in Baden-Württemberg (Ausnahme s. § 14 Abs. 4 LFischVO). Nach § 14 Abs. 2 Nr. 4 der Landesfischereiverordnung können von der Fischereibehörde (Regierungspräsidium) weitere Prüfungen anerkannt werden. Landesweit erfolgte dies bislang in folgenden Fällen:

Vor dem 1. Januar 1981 abgelegte Sportfischerprüfungen, über deren Beste­hen ein Zeugnis durch einen baden-württembergischen Landesfischereiverband, den Verband Deutscher Sportfischer e.V. oder einen von diesem autorisierten Verband oder Verein erteilt wurde,

die bis spätestens 1993 erworbene und durch Eintrag im damaligen Mitgliedsbuch nachgewiesene "Raubfisch-" oder "Salmonidenqualifikation" des Deutschen Angler-Verbands der ehemaligen DDR,

die Sportfischerprüfung der US-Streitkräfte, deren Bestehen durch das "Prüfungszeugnis für Sportfischer" (AE-Form 215-145C vom April 1992) bestätigt wird und

die nach dem Recht des Kantons Thurgau von den Bezirksämtern abgenom­mene Sportfischerprüfung sowie die Prüfung zur Erlangung des "Schweizerischen Sportfischerbrevets", wobei § 14 Abs. 4 LFischVO zu beachten ist.

Die Gleichwertigkeit anderer als der oben genannten Prüfungen ist im Einzelfall von der Fischereibehörde zu beurteilen, sofern sie nicht allgemein durch Erlass bekannt gegeben wurde. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind vom Antragsteller vorzulegen, bei Unterlagen in fremder Sprache mit Übersetzung.

hoffe das hilft dir weiter.

gruss Uwe

Verfasst: 21.03.2013, 18:25
von TJ
Heist auf gut deutsch du hast Glück gehabt dass keiner ganz genau hingeschaut hat denn dein fischereischein war hier lediglich das erste Jahr gültig.

Ist in der Tat so du musst einen neuen BW fischereischein beantragen und hier die fischereiabgabe entrichten. Sollte aber kein Problem sein nimm deinen Schein und ein Passbild und dann machen die das in der Regel an Ort und stelle. Abgabe ist in BW gestaffelt bis zu 10jahre im Vorraus möglich.

Gruß Thomas

Verfasst: 21.03.2013, 21:28
von Fish-Assassin
Du musst keine neue Prüfung machen!!! Geh mit deinem Prüfungszeugnis und Passbild aufs Amt, Gebühr bezahlen und neuen Schein mitnehmen, fertig.

Verfasst: 22.03.2013, 07:50
von Tino
Das Problem ist folgendes:

Vor dem 1. Januar 1981 abgelegte Sportfischerprüfungen, über deren Beste­hen ein Zeugnis durch einen baden-württembergischen Landesfischereiverband, den Verband Deutscher Sportfischer e.V. oder einen von diesem autorisierten Verband oder Verein erteilt wurde,


Es gibt hier einen Unterschied zwischen der Sportfischerprüfung und der amtlichen Fischereiprüfung.

Wäre die Sportfischerprüfung vor dem 1. Januar 1981 abgelegt worden, so stünde dem Themenersteller dem Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg nichts im Wege.

Da er aber die Sportfischerprüfung erst später abgelegt hat und seit mehr als 2 Jahren seinen Wohnsitz in BaWü hat, muss er wohl oder übel, wie Herr Schock geschrieben hat, die amtliche Prüfung zum Fischereischein ablegen.

Verfasst: 22.03.2013, 09:15
von TJ
Wenn jemand jahrelang nicht angelt und dann wieder will sollte es doch auch möglich sein. Ich würd einfach zum Rathaus gehen und einen beantragen.

Bevor ich ne neue Prüfung machen würde Hauptwohnsitz bei den Eltern anmelden. Schein verlängern in Holstein. Und dann einfach im laufe des Jahres wieder nach BW ziehen ;)

Aber wie gesagt geh mal zum Rathaus mit nem Passbild und sag du willst nen BW fischereischein beantragen.

Gruß Thomas

Verfasst: 22.03.2013, 09:38
von Tino
Hallo Thomas,
da stimme ich Dir zu.
Die Regelung beim Fischereischein ist mehr als dürftig.

Hier legt man immerhin eine staatliche Prüfung ab und muss dann trotzdem in jedem Bundesland nochmal einen eigenen Schein beantragen, wenn man umgezogen ist.

Besser ist das bei der Fahrerlaubnis geregelt.
Hier legt man auch eine entsprechende Prüfung ab und kann dann aber innerhalb Deutschlands seinen Wohnsitz haben, wo man möchte und muss die Fahrerlaubnis nicht jedesmal umschreiben lassen.

Verfasst: 22.03.2013, 10:06
von Fish-Assassin
Maßgebend ist, daß man in dem Bundesland die Prüfung ablegen muss, in dem man lebt-zur zeit der Prüfung!!! Bei Umzug in ein anderes Bundesland verfällt der Schein, nicht aber die Prüfung an sich. Zumindest hab ich dazu nichts gegenteiliges gefunden. Das bedeutet: Prüfungszeugnis und am besten einen Nachweis darüber, daß Du zum Zeitpunkt der Prüfung dort gelebt hast(z.B. deinen alten Schein) mit aufs Amt nehmen und beantragen. Sollte ich Unrecht haben, mehr als "nein" sagen können die dort nicht. Versuchs und gib bitte bescheid, interessiert mich nun doch näher.

Verfasst: 22.03.2013, 10:20
von Tino
@Fish-Assassin

Er hat nur die Sportfischerprüfung und die erst nach dem 1.Januar 1981 absolviert. Wichtig ist hierbei der Unterschied zwischen Sportfischerprüfung und staatlicher Prüfung zum Fischereischein.

Dann käme es noch darauf an, ob das jeweilige Bundesland, in dem man sich derzeit beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat, die jeweilige Prüfung anerkennt, die im anderen Bundesland abegelegt wurde.

Verfasst: 22.03.2013, 10:48
von Esslingen
@ sm00fiderhh:

Fakt ist wohl, dass Du einen hiesigen Fischereischein benötigts und dann wirst Du wohl auch die Fischereiabgabe entrichten müssen.

Aber das mit der erneuten Prüfung würde ich erst einmal ganz entspannt angehen.

Die Leut beim Bürgeramt haben häufig nicht so recht den Plan was die Fischereischeine anbelangt.
Als ich meinen Fischereischein letztes Jahr habe ausstellen lassen, musste die junge Teilzeitkraft mir gegenüber Schritt für Schritt in einer Vorschriften Kladde nachlesen, welcher Eintrag wohin gehört. Der Dame hätte ich sicher auch ein Angelzertifikat aus Marocko vorlegen können, an Stelle meines Prüfungszeugnisses.
Von einem Angelkollegen weiss ich, dass die seinen uralten Jugendfischereischein nach ewiger Zeit einfach zu einem normalen Fischereischein umübertragen haben.

Geh einfach hin, geh dann zu einer netten Dame, lächel sie nett an, zeige Ihr mit viel Begeisterung für sie und die Sache Dein Prüfungszeugnis und Deinen Fischereischein, quassel net mit Ihr und dann wird Dir von der netten Dame der neue Schein einfach ausgestellt. Einen Fischereischein stellt die einmal im Jahr wenn überhaupt aus, da ist die froh die Stellen für die Stempel zu finden.

Sollte es nicht klappen, gehts Du einfach ein paar Tage später zu einer anderen Zeit zu einer anderen netten Dame auf dem Amt, dann passt das schon.

Verfasst: 22.03.2013, 16:00
von WhiteEagle
Ja auf eine erneute Prüfung zu pochen ist immer das einfachste!

Punkt 1.

Wenn du einen Sachkundenachweis erbracht hast ist die Sachlage ganz einfach.
Hoch nach SH und Erstwohnsitz dort melden und in BW 2. Wohnsitz melden.
Dann den Schein auf Lebenszeit ausstellen lassen und 1 Jahr draufmachen.

Dann nach 3 Monaten in SH abmelden und BW Hauptsitz wieder anmelden.
Fischereischein ummelden und auf BW ausstellen lassen.

Es kann nicht sein, dass man mit einem Deutschen Sachkundenachweis den Schein nochmals machen muss, da muss die Gesetzteslage mal ganz Gründlich gerichtet werden. Besitzer eines FS aus SH dürfen in BW auch Angeln und müssen nicht für jedes Bundesland eine neue Sachkunde machen!

Ich finde es mehr als unpassend immer nur den leichtesten Weg nach Gesetz zu beschreiben vor allem wenn genaues Wissen besteht, dass das Gesetz grundsätzlich geprüft werden und angepasst werden muss.

Auch unter den Anglern sollte Kameradschaft groß geschrieben werden und nicht nur immer drauf hacken und meinen Gesetz ist alles.

Des Weiteren möchte ich zu bedenken geben, dass Mitbürger der EU etc. mit gekauften Scheinen ohne weiteres einen FS in De ausgestellt bekommen!

Gruß

Nico

P.s. meine Möglichkeit ist legal und juristisch absolut unbedenklich.

Wenn noch Fragen hast schreib mir PN dann können wir auch mal telen und ich kann Dir Tipps geben wie du dies legal und Loyal machen kannst!

Re: Es gibt immer etwas schriftliches dazu

Verfasst: 22.03.2013, 16:15
von Tino
WAV hat geschrieben:Hallo,
...

Also,
Kurs und Prüfung machen.

Fischergruß Petri Heil
Hans-Hermann Schock


Allgemeine Frage dazu:

Was kommen für Kosten für Kurs und Prüfung zusammen?
Wieviel Zeit muss man für den Kurs aufwenden?
Wann findet so ein Kurs statt?
Wo findet so ein Kurs statt?
Wann findet die Prüfung dazu statt?

Haben die Leute die damals den Sportfischerschein gemacht haben, keinen Sachkundenachweis erhalten?

Sportfischerprüfung und staatliche Prüfung zum Fischereisch

Verfasst: 22.03.2013, 17:29
von 23tedric
Tino hat geschrieben:Wichtig ist hierbei der Unterschied zwischen Sportfischerprüfung und staatlicher Prüfung zum Fischereischein.


Wo liegt denn da der Unterschied genau? Ich habe ihn leider trotz googeln nicht herausfinden können und den Eindruck erhalten, dass diese Bezeichnungen synonym verwendet werden.

Föderalismus kann manchmal ganz schön anstrengend sein. Gerade was Ausbildung und Anerkennung von Abschlüssen/Prüfungen betrifft.

Verfasst: 22.03.2013, 19:02
von Fish-Assassin
Staatliche Fischerprüfung, Herr Schock!!! Und da ich davon ausgehe, das der Fragesteller diese Prüfung bestanden hat, gilt seine bestandene Prüfung auch in anderen Bundesländern. Das einzige, was Ihm verfällt, ist die bereits entrichtete Fischereiabgabe. Ich hätte es als freundlich empfunden, wenn Ihm ein Vertreter des WAV behilflich gewesen wäre, bzw. erklärt, wie Er seinen Schein in BW ganz legal beantragt. Ohne teure und zeitaufwändige Schulung. Das Fachwissen besitzt besagter Kollege.

Verfasst: 26.03.2013, 16:24
von sm00fiderhh
Danke für die vielen - teilweise sehr hilfreichen - Antworten.

Es war am Ende nun doch ziemlich unkompliziert. Die Sachbearbeiterin (den Tip mit dem Lächeln habe ich nicht vergessen) war ganz nett - aber vollkommen ahnungslos;) Sie sagte, dass sie den letzten Fischereischein vor etwa 10 Jahren ausgestellt hat. Nach langen Diskussionen mit ihren Kolleginen und mehrmaligem Telefonieren mit einem anderen Bürgerdienst wusste sie dann aber auch Bescheid. Sie wollte meine Prüfungsbescheinigung, meinen Personalausweis, ein Passfoto und meinen alten Fischereischein aus Schleswig-Holstein. Einen Tag später konnte ich mir dann das ganze Zeug wieder abholen zusammen mit meinem neuen Fischereischein. Die Fischereiabgabe wäre für ein, zwei, drei, fünf oder zehn Jahre möglich gewesen. Ich habe jetzt 8,- € für ein Jahr bezahlt. Für einen längeren Zeitraum wäre es dann auf ein Jahr runtergerechnet jeweils etwas günstiger gewesen.

Wie gesagt, nochmal danke an alle!

Petri!