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Anbissstelle - Was ist das?
Verfasst: 10.09.2008, 17:10
von Rastapopol
Zählt jetzt der Wobbler an sich als AS (also eine), oder die Drillinge (also drei)???
Was meint ihr dazu?
Greetz°!
Verfasst: 10.09.2008, 18:19
von FrankausM
Mit Anbisstelle ist glaube ich der Köder gemeint, der max. 3 Haken haben darf.
Muss ich aber nochmal nachrecherchieren.
Verfasst: 10.09.2008, 19:03
von FrankausM
Ich lag falsch.
LFischVOsagt:
§ 3
Fischerei mit Angeln
(1) Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit zwei Angelgeräten fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden. Die Verwendung des Zockers ist verboten. Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels- und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.
(2) Absatz 1 findet für die Leg- und Reihenangeln keine Anwendung.
Verfasst: 10.09.2008, 22:51
von Rastapopol
Die Verwendung des Zockers ist verboten.
Das ist die BaWüsche Ordnung oder? Denn ein Verbot von Zockern wäre mir neu!
Naja, aber wenn jetzt zum beispiel, wie bei mir am Hausgewässer nur eine Anbissstelle erlaubt ist, dann müsste ich somit ja alle weiteren Haken bis auf einen entfernen. Das ist der Zwiespalt. Aber keiner machts, warum auch!
Greetz°!
Verfasst: 11.09.2008, 08:07
von Hans
Es ist ganz einfach mit den Anbissstellen.
Eine Anbisstelle... einFisch kann beißen
Zwei Anbisstellen....Zwei Fische könnten auf einmal beißen und gefangen werden...USW.
Also mehrere Haken als System z.B. für Köderfisch ist nur eine Anbisstelle.
Eine Hegene mit 3 Haken sind also 3 Köder mit dem man auch Theoretisch 3 Fische auf einmal fangen kann.
So einfach ist das
Verfasst: 11.09.2008, 13:16
von Rastapopol