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Belly angeln RNPG

Verfasst: 21.07.2016, 19:29
von Hardiii
Servus!

Wisst Ihr wie es mit dem Belly aussieht im bereich der RNPG?
Bootskarte is klar. Aber wo darf ich dann überall angeln?
Das Problem ist ja wieder wie immer man fragt 2 angler und bekommt mindestens 3 Antworten...
Ketscher Baggersee is klar, steht ja auch in der Karte. Auf der anderen Seite von Rhein geht auch klar. Aber Monsterloch, der Hafen beim Monsterloch, die Altrheinarme und der Neckar sind mir wichtiger! Aber hier habe ich leider schon 100 wiedersprüchliche Antworten bekommen...

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

LG Hardiii



Resultate

Erlaubt:
• Ketscher Baggersee
• Geieshaber Baggersee
• Neuostheim Campingplatz/Pferdekoppel bis Maulbeerinsel

Verboten
• Bonadishafen

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 06:56
von Hans
Hallo Hardi
Im Bonadies Hafen darfst du definitiv nicht angeln. Ausnahmen "Keine" so der Chef der Wasserschutzpolizei.

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 08:52
von Hardiii
Danke Dir schonmal!
Jetzt bin ich weiter!
Wie sieht es mit dem alten neckar aus?

Ich werde im Anfangspost zusammenfassen was hier zusammen kommt, dann haben es später einige leichter!

Hardiii

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 09:08
von Hans
Und am Kollersee nur mit Bootskarte die man extra und auch nur als Jahreskarte erwerben kann (ca.12€)

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 10:37
von Hardiii
Richtig, genau wie ketscher baggersee. Aber ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass man die bootskarte braucht, obwohl nur schwimmhilfe... sicher is sicher...

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 10:50
von Gelöschter Benutzer2
Alter Neckar von Neuostheim Campingplatz/Pferdekoppel bis an die Spitze der Maulbeerinsel ist das angeln mit dem Bellyboot erlaubt.

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 11:34
von Hardiii
Super! Danke für die Info! Aber da wird man wohl nen anker brauchen, oder?

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 13:34
von HHSCHOCK
Ich würde einfach die Angelkarte lesen. Wenn da nicht drauf steht, Watfischen oder Bellybootangeln verboten ist es grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur wenn in dem Gewässer kein Badeverbot ist. Denn rechtlich ist ein BellyBoat eine Schwimmhilfe und angeln mit dem Bellyboat ist daher eindeutig eine Art zu baden(schwimmen).
Wenn der Kartenausgeber dann sagt, das sehen wir anders soll er das einfach so auf die Karte schreiben wie er es sieht. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet dies auf der Karte anzugeben.
Ich habe vorsichtshalber nochmals meine Karte angeschaut.
Klar ist, Bellyboat ist nicht verboten und benötigt keinen Bootsschein da es kein Boot ist.
Darf nur da verwendet werden wo man auch baden(schwimmen) darf.Obliegt nicht dem Angelverein ob man baden darf.

Dies ist keine Rechtsauskunft.

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 15:34
von Hardiii
Ok. Dann ist der rhein mit sämtlichen nebengewässern raus! Außer den beiden schon genannten baggerseen.

Aber dass man im neckar angeln darf ist mir auch neu... darf man oder nicht?

Habe halt kein bock auf irgendwelchen grauzonen rumzuschippern ähm schwimmen und mich dann mit der wapo oder sonst irgendwem darüber zu streiten...

Jedenfalls danke an der stelle.

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 15:50
von Hans
Warum ist der Rhein raus?

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 16:09
von Hardiii
Am rheim herrscht badeverbot. Auch in den altwassern. Und wenn das belly als bade/schwimmhilfe zählt gehst ja schwimmen oder baden...

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 16:29
von Hans
Ach so rum :lol:

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 16:57
von Hardiii
Ja... kannst drehen und wenden wie du willst, wenn du den falschen gegenüber hast gibts probleme...

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 18:21
von Skipper
Am Neckar bei Neckargemünd und Heidelberg, bzw. im Wirkungsbereich der Heidelberger WaPo, also theoretisch bis zur Rheinmündung ist das Angeln mit dem Bellyboot erlaubt, natürlich mit Ausnahme der Naturschutz- und sonstiger Schutz- und Sperrgebiete. Allerdings geht das Bellyboot bei der Heidelberger WaPo nicht als Schwimmhilfe durch, sondern wird als Boot gewertet. ich habe auch bisher keinen Gesetzestext gefunden, auf den ich mich berufen könnte.
Da das Belly hier von der WaPo als Boot und somit als ein Wasserfahrzeug, welches auf einer Bundeswasserstraße bewegt wird, gewertet wird, muss es mit 10 cm hohen Ziffern auf beiden Seiten deutlich gekennzeichnet werden. Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kostet 35 Euro. Mein Einwand, dass es sich doch um eine Schwimmhilfe handelt, wurde abgewehrt mit der Begründung, dass das Bellyboot ja schon ein Boot im Namen hätte.
Ich habs mir dann einfach gemacht und mein Belly gekennzeichnet, so hab ich meine Ruhe.
Ob sich ein Widerspruch lohnt kann ich nicht abschätzen, das Aufbügeln von 2x3 Ziffern war jedenfalls nicht viel Arbeit.

Gruß Jörg

Re: Belly angeln RNPG

Verfasst: 22.07.2016, 19:39
von Gelöschter Benutzer2
Hardiii hat geschrieben:Super! Danke für die Info! Aber da wird man wohl nen anker brauchen, oder?


Wenn du verzögert angeln möchtest bzw. wie beim Strecke machen eine stelle genauer abscannen möchtest, wirste wohl einen Anker brauchen aber du kennst ja die Strömung bei uns Hardiii , ich würde keinen Anker brauchen.
Ich glaube ich brauche wohl auch son Ding damit wir zusammen aufs Wasser können, zusammen mit Hannes :).

Gruß Larry