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Bootsangeln

Verfasst: 05.10.2014, 13:39
von Mario91
Hallo liebe Gemeinde,

nach vergeblicher Suche im Internet stelle ich die Frage nun euch, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Wie sieht es am Neckar mit dem Bootsangeln aus? Wo darf man und vor allem Wie darf man?

Verfasst: 05.10.2014, 13:49
von Hans
Im Gebiet Rhein/Neckar darf man vom Boot eher angeln als in den oberen Neckarabschnitten. Bei uns am 9er gar nicht.

Re: Bootsangeln

Verfasst: 06.04.2016, 23:19
von bauerche
Hallo Hans ich bin auch ab und an mit dem Boot auf dem Neckar unterwegs aber weiß hier zufällig jemand wie ich mein Boot in der Dämmerung bzw.Nacht zu kennzeichnen hab sprich Positionsleuchten wenn ich 10 Leute frage bekomm ich 8 verschiedene Antworten :shock: einmal heißt es es würde genügen eine Weiße Rundum Laterne zu haben ein anderes mal müssen an Bug und Heck jeweils eine weiße leuchte sein und an Bacbord und Steuerbord eine grüne und eine rote sein

Was ist denn jetzt mit den Positionslampen????????

achso das boot hat eine länge von 4,20 m

Vielleicht kann mir ja einer von euch Helfen!?

Re: Bootsangeln

Verfasst: 06.04.2016, 23:37
von Fliegenfischer-Hannes
Die sicherste und geldbeutel schonenste Info bekommst du bei der örtlichen Wasserschutzpolizei. Die führt auch die Kontrollen durch. Soweit ich weiß, niemand anders.

Re: Bootsangeln

Verfasst: 07.04.2016, 19:00
von Hans
Ich weiß noch eine weiße rundum Leuchte bei kleinen Booten.
Aber geh auf Nummer Sicher und lese bei Bootsbestimmungen einfach nach.

Re: Bootsangeln

Verfasst: 07.04.2016, 23:06
von bauerche
Ja danke wer wird mir das sonst verraten können als die WAPO.
wenn ich was genaues weiß teile ich es euch natürlich mit!!
bis denne unt allzeit TL

Re: Bootsangeln

Verfasst: 11.04.2016, 16:46
von bauerche
Hallo Leute für alle die am Bootsangeln interessiert sind, ich habe mich mal Schlau gemacht bezüglich der Kennzeichnung von Sportbooten in der Nacht bzw. bei Nachtfahrten. dazu habe ich bei folgenden zuständigen behörden erkundigt.

1. Bei der Wasserschutzpolizei Heidelberg
und
2. beim Wasser und Schifffahrtsamt Heidelberg

ich war überrascht, dass die aussagen die ich bekommen habe übereingestimmt haben, demnach ist es so, dass Sportboote die nicht Motorisiert sind also mit Muskelkraft betrieben werden in der Nacht NUR eine Helle ( weiße ) Rundumleuchte haben müssen. mit dem Zusatz dass auf dem Altneckar sowieso kein Motor benutzt werden darf.

anders sieht es hingegen bei motorisierten Sportbooten aus diese müssen nach der Binnenschifffahrtsstraßen Ordnung gekennzeichnet sein, soll heißen, dass wir in dem Fall eine Weiße Rundumleuchte Brauchen und zusätzlich noch an der Rechten seite eine grüne Lampe und an der Linken seite eine Rote Lampe. dies sind die aussagen von den oben genannten Behörden.

Ich hoffe ich konnte mit meinem Beitrag ein paar von euch wieterhelfen :TY:


und allzeit dicke Fische